Geschrieben von Melissa95 am 05.03.2009, 8:19 Uhr |
Endlich neue Wohnung
Hallo,
mein Mann hat endlich die Wohnungskündigung unterschrieben,und zu unseren Vermieter gefaxt.
Ich hoffe,dass wir diese Woche noch die Schlüssel für die neue Wohnung bekommen.Das wir dort mit der Renovierung anfangen können.
Re: Endlich neue Wohnung
Antwort von veralynn am 05.03.2009, 10:00 Uhr
eine kündigung muss aber per einschreiben mit poststempel datum an den vermieter gelangen. eine gefaxte kündigung ist ungültig. nur damit du das weisst.
lg v.
Re: Endlich neue Wohnung
Antwort von Melissa95 am 05.03.2009, 10:34 Uhr
der vermieter hat gesagt ,dass wir die kündigung entweder faxen sollen oder in den briefkasten bei seinem büro werfen.
er meinte ,dass wir das so machen sollen ,weil er das badezimmer neu fliesen will und noch andere mängel beseitigen will.das macht er nur wenn er sicher ist das wir die wohnung nehmen.er hat schonmal schlechte erfahrung gemacht.da hat er die wohnung neu gemacht ,dann wollte der neue mieter die wohnung nicht mehr.deswegen die kündigung per fax.
Re: Endlich neue Wohnung
Antwort von Roxylady am 05.03.2009, 12:09 Uhr
Hi
aber dass ihr 3 Monate nun 2 Wohnung bezahlen müsst, wisst ihr oder?
Wieso will denn ein Mieter eine frisch renovierte Wohnung nicht?
Außer die Miete würde dadurch steigen.....
Aber trotzdem solltet ihr die Kündigung nochmal persönlich abgeben oder halt per Einschreiben schicken.
LG Roxy
trotzdem
Antwort von veralynn am 05.03.2009, 13:32 Uhr
ich würde die kündigung in jedem fall noch per einschreiben schicken. od. persönlich abgeben, dann aber nur mit einer schriftlichen bestätigung, dass er sie so akzeptiert. denn sollte er probleme haben, kann die wohnung nicht so rasch weiter vermieten od. was auch immer, kann er die kündigung als nichtig erklären und euch weiterhin belangen. ich würde da kein risiko eingehen. hast ja nix zu verlieren, ausser die paar wenigen kröten, die ein einschreibebrief kostet.
lg
Glückwunsch!
Antwort von engelchen500 am 05.03.2009, 13:32 Uhr
Hi,
seit wann muss eine Kündigung per Einschreiben erfolgen? Gem. § 568 Abs. 1 BGB "bedarf die Kündigung der Schriftform". Also ein Schriftstück mit dem Wort "Kündigung" im Briefkasten des Vermieters ist völlig ausreichend - solange ihr damit auch die Kündigungsfrist wahrt!
LG, Katja
Re: Endlich neue Wohnung
Antwort von Neniel am 05.03.2009, 13:35 Uhr
Glückwunsch!
Jetzt geht´s aufwärts.
Re: Glückwunsch!
Antwort von tossy am 05.03.2009, 13:56 Uhr
Das stimmt! Aber lieber einen Zeugen mitnehmen, dass man die Kündigung in den Briefkasten geworfen hat. Ich hab mir immer eine Kündigungsbestätigung zuschicken lassen- gleich mit Mietschuldenfreiheit drin, dann ist man auf der sicheren Seite. Die seriösen Vermieter machen das eh von selber.
nö per fax geht das
Antwort von Zauberhafte_engel am 05.03.2009, 19:05 Uhr
solange sie eine faxbestätigung hat. das gilt dann genauso wie einschreiben.
lg
unfug
Antwort von vallie am 05.03.2009, 19:11 Uhr
eine faxbestätigung besagt nur, daß EIN fax eingegangen ist, was da drauf steht wissen die götter.
genauso das märchen mit den einschreiben. besagt nur, daß ein brief eingegangen ist, was da drauf stand??? kann auch nur ein briefumschlag gewesen sein.
das einzige, was wirklich zählt ist ein offener brief, der per bote überbracht wird. da reicht eingeworfen.
das sind die feinheiten....wenn jemand auf ein fax hin bestätigt, ist es ja ok....
Re: Endlich neue Wohnung
Antwort von Melissa95 am 05.03.2009, 20:46 Uhr
wir brauchen keine doppelte Miete bezahlen,hat unser Vermieter gesagt.
Der Mietsvertrag wird erst für den 1Juli gemacht.Der Vermieter will uns Zeit geben die Wohnung in Ruhe zu renovieren.Weil mein Mann auch den ganzen Tag arbeitet.Er hat nur am Wochende Zeit in der neuen Wohnung was zu machen.
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