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Geschrieben von Mygirl123 am 26.04.2013, 9:37 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht lt. neuer Gesetzesgebung!!!

Hallo ihr lieben, ich habe ein "Problem" mein Ex mit dem ich 2 gemeinsame Kinder habe (beide gehen zur Schule) möchte jetzt nach Jahren unbedingt das gemeinsame Sorgerecht (momentan liegt das Alleinige noch bei mir). Er hat sich nie wirklich um die Kinder gekümmert geschweige denn gezahlt (ein Verlass auf ihn war noch nie und Anlügen an der Tagesordnung). Mittlerweile gehen die Kinder zwar alle 2 Wochen für ein paar Std. zu ihm, dass aber auch nur weil sie seine neue Freundin mögen. Einigen kann man sich mit ihm nicht, wenn was nicht nach seinem Kopf geht wird gedroht. Ich habe bedenken, dass das gem.SR zu nur noch mehr Probleme führt. Hat man als Mutter aber überhaupt Chancen vor Gericht? Das Jugendamt sagt man solle ihm doch sein "Spielzeug" geben vielleicht gibt er dann Ruhe das glaube ich aber nicht (und ich bin abhängig von ihm). Ansonsten finde ich die Regelung ja gut für Väter die sich wirklich um ihre Kinder kümmern wollen etc. aber man muss auch bedenken, dass es immer andere Fälle gibt. Jetzt bin ich echt ratlos. Vielleicht hat ja von euch schon jemand Erfahrung gemacht oder kennt jemanden mit dem selben "Problem". Vor Gericht möchte ich eigentlich auch nicht würde die Zeit u. Nerven lieber in meine Kinder investieren aber muss man sich als Mutter alles gefallen lassen!? Danke

 
28 Antworten:

Re: Gemeinsames Sorgerecht lt. neuer Gesetzesgebung!!!

Antwort von Pamo am 26.04.2013, 9:39 Uhr

Er darf das GSR beantragen und du wirst dazu schriftlich zur Stellungnahme aufgefordert. Darin kannst du deine Bedenken sachlich schildern. Er bekommt das GSR immer noch nicht automatisch.

Auf das Gewäsch des Jugendamtes würde ich nichts geben, die sind nicht für das Sorgerecht zuständig.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht lt. neuer Gesetzesgebung!!!

Antwort von Mygirl123 am 26.04.2013, 10:00 Uhr

Danke für deine Antwort. Man liest im Internet so viel. Das man wirklich "heftige Gründe braucht" etc. Ich weiß nur, dass ich bei meinem Glück eh keine Chance habe. Ich habe wirklich Angst davor ich kenne ihn nur zugut und weiß, dass er mir überall Steine in den Weg legen wird und ob das dann dem Kindeswohl dient... Bei ihm geht es nur ums haben, all das wo er meint er könnte es bekommen will er auch egal was es kostet..

Ich habe ihm bisher kein Umgang verboten und auch keine Steine in den Weg gelegt auch wenn ich genug Gründe gehabt hätte. Absprechen tut er nichts und es ist auch unmöglich sich mit ihm einige zu werden oder zu reden (da er auch sehr aggressiv wird).

Wenn ich von vorneherein wüsste, dass er es eh zugesprochen bekommt würde ich mich auf den ganzen gerichtlichen Stress gar nicht ein lassen.

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Ich habe mich auf den Stress eingelassen...

Antwort von Petra28 am 26.04.2013, 10:25 Uhr

...und der Vater meiner Kinder hat das Sorgerecht gemeinsam mit mir zugesprochen bekommen. Allerdings ist er ein zahlender Vater und nimmt auch den Umgang regelmäßig war. Insofern standen meine Chancen von vornherein schlecht. Ich bereue den Versuch dennoch nicht.

Meine Bedenken waren, dass er bei gemeinsamen Sorgerecht dauernd prozessieren würde. Nun steht in dem Urteil drin, dass, wenn meine Befürchtungen wahr werden, eine Abänderungsklage geboten ist. Damit ist klar, dass er mir keine großen Steine in den Weg legen kann. Die Luft ist raus und damit hat der Stress sich für mich gelohnt. Allerdings hatte ich den Vorteil, dass ich die Richterin von einem vorherigen Prozess schon kannte (da hatte mein Ex schon einen Rüffel bekommen) und auch meine Stellungnahme selber verfassen konnte (das hätte kein Anwalt so ausgefeilt getan, wie ich es getan habe und mein Anwalt hat mir nur den Mindestsatz berechnet).

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Re: Gemeinsames Sorgerecht lt. neuer Gesetzesgebung!!!

Antwort von kravallie am 26.04.2013, 10:32 Uhr

wahrscheinlich wird er umso narrischer, je mehr du dich zu widersetzen versuchst....
im grunde ist es nur eine formsache, allerdings gebe ich dir recht, er KANN dich damit ärgern.
zb mit schulanmeldung, grundsätzlich dagegen sein etc. das ist äußerst ärgerlich, erlebe ich gerade mit....
ob dir ein anwalt etwas nützt?

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Re: Gemeinsames Sorgerecht lt. neuer Gesetzesgebung!!!

Antwort von Mygirl123 am 26.04.2013, 11:12 Uhr

Er hat mir bisher immer versucht Steine in den Weg zu legen und daran wird sich auch nichts ändern (so traurig das auch ist). Bei einem Anwalt habe ich auch schon nachgefragt allerdings soll ich mich erst an diese wenden wenn es wirklich vor Gericht geht. Ich finde es nur traurig, dass mit dem neuen Gesetz es jetzt den Müttern (die Gründe haben) so schwer gemacht bekommen. Wie ist das denn wenn der Vater sich quer stellt? Ich habe keine Lust bis die Kinder 18 sind nur vor Gericht zu verbringen..

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Gibt doch gar nicht so viele Dinge, über die man sich einig werden muss...

Antwort von Petra28 am 26.04.2013, 11:20 Uhr

Die Wahl der weiterführende Schule ist sicherlich die schwierigste Angelegenheit, aber da haben ja auch die Kinder ein Mitspracherecht...

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Re: Gemeinsames Sorgerecht lt. neuer Gesetzesgebung!!!

Antwort von kravallie am 26.04.2013, 11:21 Uhr

das ist zwar unsachlich, aber ich bin heilfroh, daß mein uneheliches kind bald 18 wird und der erzeuger wohl in den letzten 3 monaten davor wohl nicht mehr das gsr einklagen wird....
ich hätte genau die gleichen befürchtungen wie du.
mir half ein anwalt und ein richterliches versäumnis, da ging es um das umgangsrecht, was ja noch heiliger ist als das gsr.

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Re: Gibt doch gar nicht so viele Dinge, über die man sich einig werden muss...

Antwort von kravallie am 26.04.2013, 11:24 Uhr

ich habe es im umfeld, da möchte die mutter das kluge kind gerne auf ein ganztagsgymnasium schicken, der vater aber auf die realschule und die oma zur betreuung abstellen.
bis das dann ausgefochten ist, ist die anmeldefrist um. möglicherweise. wenn das kind überhaupt entscheiden "darf", denn es ist ja auch im loyalitätskonflikt und mit 10 jahren....was weiß man denn da schon wirklich von der kommenden schule?

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Ist doch Bayern, oder?

Antwort von Petra28 am 26.04.2013, 11:30 Uhr

Das Kind hat daher doch den passenden Schnitt fürs Gymnasium, sonst würde die Mutter es doch da nicht anmelden wollen? Ich würde da einfach einen Eilantrag vor Gericht stellen (geht wirklich fix.) Kein Richter wird bei passendem Schnitt für die Realschule entscheiden...Meine Tochter ist 9, sie weiß schon, auf welches Gymnasium sie gehen möchte, zum Ärgernis ihres Vaters...

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Re: Gemeinsames Sorgerecht lt. neuer Gesetzesgebung!!!

Antwort von Mygirl123 am 26.04.2013, 11:37 Uhr

Ja das mit der Schule wird ein heikles Thema. Soweit ich gehört habe muss er auch bei Auslandsreisen zustimmen sonst kann es als Straftat ausgelegt werden alles so ein MIST. Auf der einen Seite wünschte ich mir die Kinder wären auch schon erwachsen aber sich wegen so einem Idioten das zusammenleben mit den Kindern vermiesen lassen!? Er wird nie Ruhe geben.

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Re: Ist doch Bayern, oder?

Antwort von kravallie am 26.04.2013, 11:38 Uhr

des gschiess wieder!
dann geht es ja auch um ganztag oder nicht, die oma setzt das kind dann den ganzen tag vor den tv, wie willst du das dann wieder durchsetzen und beweisen?

es lebt sich leichter ohne fußangeln.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht lt. neuer Gesetzesgebung!!!

Antwort von Mygirl123 am 26.04.2013, 11:39 Uhr

PS: Wegen dem Umgangsrecht hat er mich damals auch schon vor Gericht gezogen, da ihm alles nicht recht war. Eigentlich wollte er da schon das GSR mit einklagen was allerdings erst mal stillgelegt wurde.

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Da würden mir aber viele Argumente einfallen.

Antwort von Petra28 am 26.04.2013, 11:50 Uhr

Für den Ganztag. Ich glaube, die Oma sticht da nicht. Und wie gesagt, Eilantrag wegen der Anmeldefristen - dann ist es wenigstens entschieden.

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Das mit den Auslandsreisen stimmt nicht.

Antwort von Petra28 am 26.04.2013, 11:51 Uhr

Nur Dinge von erheblicher Bedeutung sind da relevant, also Dinge, die das Leben des Kindes nachhaltig beeinflussen...

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Re: Da würden mir aber viele Argumente einfallen.

Antwort von kravallie am 26.04.2013, 11:58 Uhr

der richter muß es glauben, das ist das problem.
ich glaube an nichts mehr....an richter schon 3x nicht....leider.

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Re: Gibt doch gar nicht so viele Dinge, über die man sich einig werden muss...

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.04.2013, 12:06 Uhr

Es gibt nur EIN Übertrittszeugnis, und das hat dann doch eher der betreuende Elternteil in der Hand. Ich habe das Kind ohne Zustimmung des KV einfach beim Gym angemeldet. Seine Unterschrift war nicht erforderlich. Wichtig war das Übertrittszeugnis und die Geburtsurkunde, hatte ich beides.

Dann hätte ER klagen müssen und das Gschiess am Hals gehabt - und ER hätte seine Klage dagegen begründen müssen. Da das Kind eine Gym-Empfehlung hatte und das vorher auch ganztags in der Schule war, hätte er maximal eine Mini-Chance gehabt - zumal das Kind bis zum Urteil die Schule schon längst besucht hätte.

Der betreuende Elternteil kann Tatsachen schaffen, und dann muß der andere Elternteil wirklich gute Gründe für sein Dagegen-Sein finden, wenn er sich nicht lächerlich machen will. Letztendlich sitzt der betreuende Elternteil doch am längeren Hebel.

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Vor Gericht und auf hoher See...

Antwort von Petra28 am 26.04.2013, 12:09 Uhr

Ja, es kann schiefgehen, "Idioten" gibt es überall.

Aber im Allgemeinen dürfte die Argumentationskette: Gute Noten = Gymnasium; entzerrter Vormittag, qualifizierte Hausaufgabenbetreuung, gesicherte Nachmittagsbetreuung = Ganztag schlecht zu knacken sein. Der Richter muss ja seine Entscheidung auch irgendwie begründen und vor allem hat keiner Lust, sich das Urteil in der zweiten Instanz auseinandernehmen zu lassen.

Bei Dir waren damals andere Voraussetzungen, da in der Rechtsprechung der Grundsatz gilt, dass es dem Kindeswohl immer zuträglich ist, wenn ein Kontakt zum Vater besteht, Väter also auch noch die zweite, dritte, zehnte Chance "zu bekommen haben".

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P.S.

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.04.2013, 12:13 Uhr

Letztlich gibt es meiner Erfahrung nach genau zwei Dinge, die wirklich GAR NICHT gehen ohne Unterschrift des sorgeberechtigten Zweitelternteils: Ausweise und Bankkonten.

Alles andere ging bei mir immer in den letzten 9 Jahren - vier Schulanmeldungen an vier verschiedenen Schulen (GS, RS, Gym, FOS), Therapien, Operationen, Reisen.....

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Re: Gibt doch gar nicht so viele Dinge, über die man sich einig werden muss...

Antwort von kravallie am 26.04.2013, 12:18 Uhr

îch werde es ausrichten. diesem mann ist nichts zu lächerlich, glaub es mir! das kind ist auch in psychologischer betreuung, trotzdem ist der vater der heilige ochs. ich werde gelegentlich berichten :-)


mein kind konnte ich am gymnasium nicht ohne negativbescheinigung anmelden und dieses soll es wohl werden.....

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Re: Gibt doch gar nicht so viele Dinge, über die man sich einig werden muss...

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.04.2013, 12:27 Uhr

Aber es gibt doch nur einen Anmeldetag, oder? Bei uns in M-Stadt jedenfalls ist das so. Die können ja nicht sagen: "Kommen Sie nächste Woche wieder!", denn nächste Woche sind die Anmeldungen gelaufen.

MINDESTENS nehmen sie die Anmeldung auf (und der KV kann das Kind nicht an der RS anmelden, denn man kann ja nur an einer Schule anmelden). Dann fordert man den KV zur Unterschrift auf und klagt auf Ersetzung der Unterschrift, wenn er nicht unterschreibt. Falls die Schule wirklich darauf besteht. Doch zumindest sind Fakten geschaffen.

Wenn die KM nicht unterschreibt für die RS hat der KV doch das gleiche Problem an der Backe - und nicht mal das Übertrittszeugnis in der Hand, der kommt also nicht mal bis zur Anmeldung. Und da es in D eine Schulpflicht gibt, wird das Kind bis zum Urteil (wenn es wirklich so lange dauert, was ich nicht glaube, das JA sagte mir damals was von zwei Tagen beim Eilantrag) irgendwo beschult werden müssen.

Blöd ist es, wenn die KM dann vor lauter Gschiess-Vermeidung die Anmeldung zur RS unterschreibt. Aber dann ist sie selber schuld.

Und wenn die Unterschrift des KV drei mal ersetzt wurde, klagt sie auf ASR und er hat sich mit seiner "Mir macht es nichts aus, mir beim Gericht eine Watschn abzuholen"-Einstellung ins eigene Knie geschossen.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht lt. neuer Gesetzesgebung!!!

Antwort von Oceansongs am 26.04.2013, 12:29 Uhr

Hallo,

auf das JA nicht hören, die haben eher keine Ahnung. Und das er sich nicht um die Kinder kümmert wird auch eine Rolle spielen. Es ist zwar stressig aber ich würde es gerichtlich entscheiden lassen. Denn wenn Eltern sich nicht einigen können und das gemeinsame SR besitzen wird es die Hölle sein, für dich und Kinder. Urlaubspläne, Umzug etc. von deinem Ex mitbestimmen zu lassen, willst du das ?

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Re: Vor Gericht und auf hoher See...

Antwort von kravallie am 26.04.2013, 12:30 Uhr

ach du, dann heißt es wieder, das eh schon geschiedene kind hätte bei der oma ein bißchen mehr zuwendung etc....


ich bin nicht betroffen, aber ich beneide die mutter nicht und würde freiwillig niemals das gsr zugestehen.

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Re: Gibt doch gar nicht so viele Dinge, über die man sich einig werden muss...

Antwort von kravallie am 26.04.2013, 12:35 Uhr

ich weiß es nicht mehr, wieviel anmeldetage es gibt. sie streiten halt schon im vorfeld ums prinzip, denn alles ist erst mal grundsätzlich falsch. ernährung, kleidung, erziehung.

das schlimmste hast du vergessen:
man darf mit dem kind nicht umziehen. steht in o.g. fall nicht zur debatte, aber das würde mich sowas von nerven...da hat man dann nämlich ganz schnell gutachter im haus.
braucht kein mensch.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht lt. neuer Gesetzesgebung!!!

Antwort von Mygirl123 am 26.04.2013, 12:46 Uhr

Nein das möchte ich natürlich nicht sonst hätte ich die Unterschrift für das GSR ja schon längst gegeben. Nur sieht ein Gericht das genauso? Ist das ein Grund das ihm das GSR abgelehnt wird?

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Re: Vor Gericht und auf hoher See...

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.04.2013, 13:04 Uhr

Nein, ich neide auch nicht und würde einem KV das GSR nicht aufdrängen.

Aber andererseits war bei mir der Leidensdruck durch GSR nie so groß, daß ich das ASR beantragt hätte - und ich hätte es garantiert bekommen.

Mal technisch gefragt: Mußte Deine Ehedingens unterschreiben bei der Schulanmeldung des kleinen Kindes?

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Re: Gemeinsames Sorgerecht lt. neuer Gesetzesgebung!!!

Antwort von Oceansongs am 26.04.2013, 13:06 Uhr

Bei uns war es so. Nur mein Ex hatte das gemeinsame SR vom Anfang an und hat es aufgrund der mangelndem Interesse am Kind es zügig entzogen bekommen.

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Re: Vor Gericht und auf hoher See...

Antwort von kravallie am 26.04.2013, 13:31 Uhr

auf der grundschule nicht und weiter sind wir leider noch nicht
bei der gs brauchte ich auch die negativbescheinigung nicht fürs große kind.


der leidensdruck ist größer, denn der kv ist präsent. das abr will er aber nicht. vastehst?

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Re: Vor Gericht und auf hoher See...

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.04.2013, 22:46 Uhr

Verstehe ich, mein Leidensdruck ist geringer.

Um so grösser sollte ihr Interesse doch sein, das jetzt durchzufechten. Sie sollte das Kind anmelden am Gym. Wenn sie Glück hat, fragt keiner nach dem Vater, wie bei mir. Wenn doch jemand fragt, tritt Plan B in Kraft: Unschuldiger Augenaufschlag und das Versprechen, die Unterschrift nachzureichen. Ex anschreiben, Klage auf Ersetzen der Unterschrift.

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