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von Nurit  am 07.11.2010, 21:51 Uhr

Betreuungsunterhalt

Ich weiß nicht, was Dein Mann verdient, aber im Unterhalt vorrangig sind die KInder, dann (falls es eine Mangelfallberechn. gibt) wird Deine eventuelle und ihre unstrittige (Kind unter 3) Bedürftigkeit geprüft, denn ihr seid gleichrangig.
Wenn sie Unterhaltsnasprüche gegenüber ihren Exmann gibt, wird das mit in die Berechnung einbezogen. Ihn stehen dann noch 900 Euro Selbstbehalt zu.
Ich kann da keine genaue Summe sagen.

 
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