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Geschrieben von Leewja am 29.11.2012, 14:00 Uhr

berechtigterweise???

findest du wirklich, dass sie sich quasi zum "Kaffeetrinken" im PF-Sinne verpflichtet hat? das wäre ja noch schöner, keiner hat ihn ja gezwungen, fleißig mitzuschreiben und das schöne, kostbare Geld zu verpulvern...damit hat er ja wohl keinen anspruch auf sexuelle gefälligkeiten, oder??? das wäre dann doch eine sichtweise, die ich deutlich verabscheuenswerter fände, als jaspermaris getue...

denn bitte lest alle mal richtig: der herr und die dame KENNEN sich, er weiß haargenau, mit wem er es zu tun hat.

und Kaffeetrinken ist hier wirklich nicht nur wörtlich zu nehmen!

 
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