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Geschrieben von jennysmum am 20.04.2017, 7:41 Uhr

die reisefreudige Couch

Ja, DAS sagen die Verkäufer immer. Aber ist nicht so. Als ich es in der Umschulung "eingetrichert" bekommen habe, war ich auch erstaunt. Daher weiß ich es ja auch so genau und habe hier mal das aus dem BGB rauskopiert.
Unser Dozent hat als Bsp. einen Wecker angegeben, den der Käufer repariert haben wollte, weil es den in der gewünschten Farbe nicht mehr gab. DAS durfte der Verkäufer ablehnen, da die Reparatur unverhältnismäßig zum Preis wäre. Daher konnte der Käufer entscheiden, ob er das Geld zurück will oder einen neuen Wecker.
Aber auch da entscheidet der Käufer.

 
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