Geschrieben von jennysmum am 20.04.2017, 7:41 Uhr |
die reisefreudige Couch
Ja, DAS sagen die Verkäufer immer. Aber ist nicht so. Als ich es in der Umschulung "eingetrichert" bekommen habe, war ich auch erstaunt. Daher weiß ich es ja auch so genau und habe hier mal das aus dem BGB rauskopiert.
Unser Dozent hat als Bsp. einen Wecker angegeben, den der Käufer repariert haben wollte, weil es den in der gewünschten Farbe nicht mehr gab. DAS durfte der Verkäufer ablehnen, da die Reparatur unverhältnismäßig zum Preis wäre. Daher konnte der Käufer entscheiden, ob er das Geld zurück will oder einen neuen Wecker.
Aber auch da entscheidet der Käufer.
- die reisefreudige Couch - die Omi 19.04.17, 16:03
- Re: die reisefreudige Couch - linghoppe. 19.04.17, 16:29
- Re: die reisefreudige Couch - omagina 19.04.17, 16:39
- Re: die reisefreudige Couch - jennysmum 19.04.17, 16:52
- Re: die reisefreudige Couch - Flora61 19.04.17, 17:07
- Re: die reisefreudige Couch - Sabine mit Amelie 19.04.17, 23:34
- Re: die reisefreudige Couch - jennysmum 20.04.17, 7:41
- Re: die reisefreudige Couch - Sabine mit Amelie 19.04.17, 23:34
- Re: die reisefreudige Couch - Flora61 19.04.17, 17:07
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- Re: die reisefreudige Couch - omagina 19.04.17, 16:39
- aaalso - die Omi 20.04.17, 15:28
- Re: die reisefreudige Couch - linghoppe. 19.04.17, 16:29