Rund ums Kleinkind - Forum

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Geschrieben von cadalui am 12.11.2010, 17:47 Uhr

Minijob....weiterleitung..??

Es wird an die ARGE weitergeleitet. ABER du bist verpflichtet es selbst an die ARGE zu melden das du einen Verdienst hast!

Du kannst von deinem Arbeitgeber eine Kopie der DEÜV-Meldung verlangen.

LG
Claudia

 
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