Geschrieben von cadalui am 12.11.2010, 17:47 Uhr |
Minijob....weiterleitung..??
Es wird an die ARGE weitergeleitet. ABER du bist verpflichtet es selbst an die ARGE zu melden das du einen Verdienst hast!
Du kannst von deinem Arbeitgeber eine Kopie der DEÜV-Meldung verlangen.
LG
Claudia
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- Minijob....weiterleitung..?? - Keks10 12.11.10, 12:41
- Re: Minijob....weiterleitung..?? - cadalui 12.11.10, 17:47
- Cadalui - Fru 12.11.10, 18:18
- Re: Cadalui - cadalui 12.11.10, 22:51
- Re: Cadalui - anjos 13.11.10, 12:45
- Re: Cadalui - cadalui 12.11.10, 22:51
- Cadalui - Fru 12.11.10, 18:18
- Re: Minijob....weiterleitung..?? - cadalui 12.11.10, 17:47
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