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Geschrieben von sunnydani am 23.12.2020, 12:24 Uhr

Kranktage Kind auch für neuen Partner?

Wie es ist, wenn es nicht das eigene Kind ist, weiß ich leider nicht. Das würde ich aber mal nachfragen.
Grundsätzlich darf aber auf jeden Fall für ein betreuungspflichtiges Kind Pflegeurlaub genommen werden, wenn die Betreuungsperson ausfällt.
War bei mir schön öfter so, wenn ich mit dem Kleinen im KH war und somit den Großen nicht betreuen konnte, dass dann Papa zu Hause beim Großen war und eben keinen Urlaub nehmen musste, sondern Pflegeurlaub bekommen hat.
Genauso war es so letztens, als die Tagesmutter krank war und keine andere Betreuungsperson für den Kleinen da war, dass ich oder der Papa Pflegeurlaub nehmen konnten und einer von uns beiden dann eben daheim war, ohne dass wir Urlaubstage in Anspruch nehmen durften.
Ich komme aber aus Österreich, vielleicht ist das bei euch in Deutschland anders?

Ich würde mich aber trotzdem informieren, wie das alles aussieht, wenn es nicht das leibliche Kind betrifft, sondern das Kind des Lebensgefährten, obwohl ich davon ausgehe, dass es auch gehen wird, wenn ihr z.Bsp. belegen könnt, dass ihr in einem gemeinsamen Haushalt lebt und du eben eine Bestätigung vom KH hast, dass du mit dem anderen Kind gerade einen stationären Aufenthalt hattest.

Alles Liebe!

 
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