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von mellomania  am 24.12.2020, 23:35 Uhr

das geht aber nur, wenn es im arbeitsvertrag NICHT ausgeschlossen ist

udn das ist leider bei den meisten so! und ein nicht leibliches kind zählt nicht. ich kann keinen pflegeurlaub nehmen für das kind meines bruders z.b.. dann muss man halt urlaub nehmen, wo ist das problem?

 
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