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Geschrieben von DreiJungsMama am 18.02.2013, 8:44 Uhr

Ja, aber

Wenn es vom Hersteller des Fahrzeugs und vom Hersteller des Kindersitzes zulässig ist, darf das Kind auf den Beifahrersitz.
Aber: der Sitz sollte weit nach hinten, damit das Kind nicht im Entfaltungsbereich des Airbags ist.
Dennoch sollte der Airbag an sein!

Siehe hier:

"Die zweite Bedingung gilt für Sitze, bei denen ein größeres Kind nach vorne in Fahrtrichtung blickt. Dabei darf der Abstand zum Wirkungsbereich des Airbags nicht zu klein sein.

Denn im Prinzip sind größere Kinder, die korrekt in einem Kindersitz sitzen, auf dem Beifahrerplatz bei einem Aufprall durch den Airbag gut geschützt. Die bei den Tests vom ADAC gemessenen Belastungen für Kopf und Nacken sind geringer, als beim gleichen Unfall ohne Airbagauslösung.

Wenn das Kind allerdings zu nah am Armaturenbrett sitzt, wird es vom sich entfaltenden Airbag getroffen. Das kann zu Knochenbrüchen, Schürf- und Brandwunden führen. Noch schwerere Verletzungen drohen, wenn sich die Beine des Kindes im Entfaltungsbereich des Airbags befinden.

Denn der Klappmessereffekt bewirkt, dass der Beckengurt in den Bauch rutscht oder gar die Wirbelsäule verletzt. Auch in diesem Fall ist bereits ein Bagatellunfall gefährlich, weil die Verletzungen allein vom Airbag verursacht werden, der bei etwa 30 km/h auslöst.

Ehe jedoch ein Kind auf dem Beifahrersitz angeschnallt wird, sollten Eltern die Bedienungsanleitungen von Fahrzeug und Kindersitz nach Hinweisen und Einschränkungen durchsuchen. Dort ist beschrieben, ob Kinder im fraglichen Auto überhaupt auf dem Beifahrersitz platziert werden dürfen, worauf man bei der Kindersicherung achten muss und ob und wie die Airbagabschaltung funktioniert."

http://www.welt.de/motor/article4908402/Airbag-gefaehrdet-Kinder-auf-dem-Beifahrersitz.html

 
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