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Geschrieben von Pixelmama am 15.05.2012, 22:28 Uhr

Elterngeld und arbeiten...

Du darfst doch während des EG-Bezugszeitraums ein- oder sogar zweimal deinen Prognose bzgl. Dazuverdienst ändern.
Ich hab bei unserem ersten Kind auch zugearbeitet (freiberuflich), 60:40. Also den durchschnittlichen Verdienst der 24 monate vor Geburt ermittelt, davon 60% bezogen, und dann bis zu max. Summe x zugearbeitet.
Als ich allerdings nach einem Jahr die Bilanz gezogen habe, hatte ich selten in einem Monat die 40% erreicht und daher eine dicke Nachzahlung bekommen
Allerdings geb ich dir Recht, Elterngeld mit allen möglichen Optionen zu beziehen (ich hab z.B. ein Jahr später noch nachträglich zwei Monate geschenkt bekommen) ist sooooo kompliziert.
Mein zuständiger Sachbearbeiter kannte mich schon beim Namen, weil ich ihn so oft angerufen habe

 
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von Schoko 19.07.2010

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Stichwort: Elterngeld

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