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Geschrieben von EarlyBird am 27.02.2016, 9:59 Uhr

@krokodilchen

Naja also ich fand du hattest im Grunde schon recht.
Sollte sich später herausstellen das die Erzieherin unschuldig ist, ist ihr Ruf nachhaltig geschädigt und das Mißtrauen bei vielen Eltern trotzdem gesäht.
Allerdings ist eine Freistellung auch bei einer "Unschuld" sicherlich für AG und AN vorläufig sinnvoll, schlicht um die Erzieherin aus der Schußlinie zu bringen und ein Arbeiten ist unter solch angespannten Verhältnissen auch schwierig. Möglich ist auch, das von Seiten mancher Eltern Druck ausgeübt worden ist, das sie z.B. bis zur Klärung des Falles ihre Kinder ansonsten nicht bringen wollen, etc.

Die vorläufige Freistellung ist entweder im beidseitigen Einverständnis geschehen oder eben einseitig (Arbeitgeber). Ich nehme an, das sie sich auf ein vorzeitiges weiterzahlen des Gehaltes geeinigt haben, es sei denn, die Erzieherin ist geständig schuldig und einsichtig. Dann widerrum folgt aber i.d.R. eine Vedachtskündigung (unbezahlte Suspendierung) bzw fristlose Kündigung.

Sollte sie sich als unschuldig erweisen, wird sie ggf. dennoch nicht mehr tragbar für die Einrichtung sein, je nach dem wie sich das Vertrauen bei den Eltern wieder aufbauen lässt. Die Frage ist natürlich auch, wie sich der Arbeitgeber gegenüber der Arbeitnehmerin gezeigt hat. Stand er während der Zeit hinter ihr oder hat er sie rasch fallen gelassen. Das wäre zumindest mir in Punkto zukünftiges Zusammenarbeiten im Falle einer Unschuld äußerst wichtig.

Ich hoffe sehr, dass sich der Verdacht nicht erhärtet, eine Erzieherin die ein Kind schlägt - schrecklich.!

LgEB

 
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