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Geschrieben von Häsle am 14.10.2011, 17:47 Uhr

Was würdet ihr machen?

Ich würde nicht von Aufsichtspflichtverletzung sprechen, wenn ein Kind vom Klettergerüst fällt. Sie ist draufgeklettert, obwohl es verboten war. So, wie es auch verboten ist, über einen Zaun zu klettern. Ob sie nun mit 34,5 oder 36 Monaten runterfällt, macht doch keinen Unterschied. Ich glaube nicht, dass es vorgeschrieben ist, neben jedes Klettergerüst eine Erzieherin als Aufsicht zu stellen. Und selbst dann könnte ein Kind runterfallen.

Wenn sie sich in dem Kindergarten wohlfühlt und keine wirklichen Probleme vorhanden sind, würde ich sie dort lassen. Wer weiß, ob im nächsten Kindergarten nicht echte Probleme warten. Dein Mann hat Recht. Deinen Schock kann ich natürlich verstehen.

 
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