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Geschrieben von Ev71 am 07.05.2015, 20:42 Uhr

Schweigepflicht der Erzieher

Hallo,
warum lehnst du ein gemeinsames Elterngespräch mit deiner Expartnerin ab?

Wenn du es nicht nur auf Rufmord anlegst sondern wirklich das Wohl der Kinder im Blick hast, dann wäre ein gemeinsames Gespräch doch perfekt.
Sie kann ihre Sicht schildern und ihr könnt mit neutraler Person einen guten Weg für euren Umgang finden.
Was, außer dem Ruf deiner Ex und ihres Partners möglichst zu schaden, soll ein einzelnes Gespräch mit den Erzieherinnen bringen?

Erzieherinnen haben sehr wohl Schweigepflicht.

In deinem speziellen Fall wären sie aber im Sinne des Schutzes des Kindeswohls sogar verpflichtet, deine Frau auf deine Vorwürfe anzusprechen um deren Wahrheitsgehalt zu Überprüfen.
Es wäre ja auch schlecht, wenn man Vorwürfe und Verunglimpfungen durch Expartner nicht überprüfen würde...

Wenn dann was dran ist, was versprichst du dir dann, wenn du die Erzieherinnen "aufklärst"? Ev.

 
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