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Geschrieben von Beatrice75 am 28.11.2008, 9:54 Uhr

Nase...

Hallo,

ich stimme Dir zu, dass die Posterin nicht über den Inhalt des Gesprächs mit den Eltern des Jungen zu informieren ist. Allerdings finde ich, kann sie schon darum bitten, dass der Angelegenheit ausreichend nachgegangen wird. Das schließt nun einmal auch ein Gespräch mit den Eltern des Kindes ein. Da wir dessen Eltern nicht kennen, wissen wir nicht, inwieweit die überhaupt über das Verhalten ihres Sohnes infromiert sind. Daher streben sie selbst vielleicht auch kein Gespräch mit der Erzieherin bzw. anderen Beratungsstellen an, da sie einfach keinen Anlass sehen. So wie ich es verstanden habe, wurde der Posterin zugesichert, dass ein Gespräch mit den Eltern des Jungen geführt wird. Da kann sie dann, so finde ich, nachfragen, ob es denn stattgefunden hat und evtl noch einmal darum ersuchen, endlich eines zu führen.Schließlich ist ja keine Verbesserung zu sehen und sie hat die Pflicht, für das Wohl ihres eigenen Kindes einzutreten.

Viele Grüße
Beatrice

 
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