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Geschrieben von 123imsauseschritt am 22.12.2016, 15:32 Uhr

Kommt drauf an

Hallo,

also, die Kommunen sind verpflichtet jedem Kind einen Platz zur Verfügung zu stellen ... soweit die Theorie.

Die Praxis sieht von Ort zu Ort verschieden aus - aber die städtischen Kindergärten sind diejenigen, die ein Kind am Ende aufnehmen müssen, wenn es keinen anderen Platz hat.

Das trifft ja bei Dir nicht zu - Du hast einen Platz in den privaten Kigas - und damit würdest Du zumindest hier am Ort von der Warteliste gestrichen werden.

Städtische Kindergärten haben auch Auswahlkriterien, nach denen die Plätze in der Reihenfolge vergeben werden. Welche genau das sind, ist auch wieder von Ort zu Ort verschieden.

Hier sind es z.B. folgende Punkte

- Berufstätigkeit
- alleinerziehend
- Notfälle z.B. bei Erkrankungen eines Elternteils
- Geschwisterkind
- Platz auf der Warteliste und Wartedauer

Dann wird geschaut, wer als nächstes dran ist.

 
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