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Geschrieben von Bonniebee am 30.01.2012, 12:04 Uhr

Kommt auch auf den Befund an!

Hallo,

es kommt wohl auch auf den Befund an, ob man die Haut verschieben darf. Also auf die Ausprägung der Verengung und darauf, ob es Verwachsungen zwischen Vorhaut und Eichel gibt usw. Unsere (sehr gute, moderne und erfahrene) Kinderärztin sagte: Ist die Verengung leicht und gibt es keine Verklebungen und Verwachsungen, darf man die Vorhaut verschieben. Bei anderen Befunden darf man dagegen lieber nicht daran rühren.

Ich denke nicht, dass Dein Sohn unters Messer muss. Bei meinem Sohn war es nämlich ähnlich wie bei Deinem. Er wollte nix "geschoben" bekommen, so dass ich ihn da einfach in Ruhe gelassen habe. Die Vorhaut ist aber ganz von selbst beim Wachsen weiter und lockerer geworden, das Thema OP stand nie wirklich an und hat sich zwischenzeitlich komplett von selbst erledigt. Das ist bei leichteren Verengungen meistens der Fall!

LG

 
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