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Geschrieben von Steffi528 am 02.10.2012, 13:25 Uhr

Kindergartenjahre beginnen nicht grundsätzlich zum 1.8.

das Kindergartenjahr vielleicht, aber die Aufnahme der Kinder kann auch individuell geschehen. Hier hat jedes Kind zum 3. Geburtstag den rechtsanspruch und kann auch am 3. Geburtstag den Kindergarten besuchen. Nicht immer den Wunschkindergarten, aber so ist unsere von der Politik auch abgesegnte Satzung (öffentlicher Träger)

Freie Träger können natürlich andere satzungen machen. Aber für die Vereinbarung von Familie und Beruf sind Aufnahmen NUR zum 1.8. sehr kontroprodukutiv

 
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