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von dhana  am 25.12.2012, 19:27 Uhr

Kiga Kündigung

Hallo,

Kündigung geht an die Leitung - aber die Kündigungsfrist würde ich mal anzweifeln.
Die muss im Vertrag festgeschrieben sein - darf aber nicht zum einseitigen Nachtteil von einer Partei sein - und wenn man nur 1x im Jahr kündigen darf, dann würde ich das schon als sehr einseitig und sittenwidrig bezeichnen.
Da würde ich mich doch mal beim Träger oder so erkundigen - ich glaube nicht, das es rechtmässig ist, sondern das dann gesetzliche Kündigungszeiten greifen - kann ja nicht sein, das man jeden Arbeitsvertrag, jede Mietwohnung einfacher kündigen kann.

Gruß dhana

 
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von stupsischwupsi 26.01.2012

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Stichwort: Kiga Kündigung

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