von dhana am 25.12.2012, 19:27 Uhr |
Kiga Kündigung
Hallo,
Kündigung geht an die Leitung - aber die Kündigungsfrist würde ich mal anzweifeln.
Die muss im Vertrag festgeschrieben sein - darf aber nicht zum einseitigen Nachtteil von einer Partei sein - und wenn man nur 1x im Jahr kündigen darf, dann würde ich das schon als sehr einseitig und sittenwidrig bezeichnen.
Da würde ich mich doch mal beim Träger oder so erkundigen - ich glaube nicht, das es rechtmässig ist, sondern das dann gesetzliche Kündigungszeiten greifen - kann ja nicht sein, das man jeden Arbeitsvertrag, jede Mietwohnung einfacher kündigen kann.
Gruß dhana
- Kiga Kündigung - johannasmama 25.12.12, 14:58
- Re: Kiga Kündigung - jesse8 25.12.12, 18:01
- Re: Kiga Kündigung - Christina mit Flo 25.12.12, 18:32
- Re: Kiga Kündigung - dhana 25.12.12, 19:27
- Re: Kiga Kündigung - binesonnenschein 25.12.12, 20:28
- Re: Kiga Kündigung - biggi71 25.12.12, 21:25
- Re: Kiga Kündigung - jori 26.12.12, 11:31
- Re: Kiga Kündigung - Hexhex 26.12.12, 11:29
- Re: Kiga Kündigung - johannasmama 26.12.12, 12:53
- Re: Kiga Kündigung - Suschi 26.12.12, 16:49
- Re: Kiga Kündigung - johannasmama 26.12.12, 12:53
- Re: Kiga Kündigung - glückskinder 26.12.12, 20:45
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