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Geschrieben von Flitzepiepe2010 am 15.10.2013, 9:51 Uhr

Ja,...

...wir haben den Betreuungsvertrag unterschrieben und eine extra Vereinbarung, dass dem Kind vom Zahnarzt in den Mund geschaut, von der Erzieherin mit Ohr- oder Stirnthermometer Fieber gemessen und die Erzieherinnen bei Läusen auf den Kopf gucken darf. Bei Fieber, Pocken, sonstigem Ausschlag oder Erbrechen wird sofort angerufen und das Kind von den anderen Kindern etwas entfernt betreut bis ein Elternteil es abholen kommt. Es wird kein Unterschied zwischen Berufstätigen und Nicht-Berufstätigen gemacht.

 
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