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Geschrieben von platschi am 26.09.2012, 12:32 Uhr

Habe ich Anrecht auf Herausgabe des Kitagutscheines?

Hast du denn das original abgegeben? Mir wurde damals auf dem Jugendamt gleich gesagt, man soll am besten nur eine Kopie im Kiga abgeben, da die die Herausgabe gern mal verzögern.
Inwieweit du unter solchen Umständen die Kündidungsfrist einhalten musst, kann ich dir nicht sagen - da würde ich beim jugendamt nachhhaken, die können dir sicher auch sagen ob Sie dir im Zweifelsfall vielleicht sogar ein Duplikat ausstellen und die Zahlung an den derzeitigen Kiga trotz dort dann vielleicht noch vorhandenem Kiga-Gutschein stornieren können. Aber bemkommst du denn überhaupt so kurzfristig einen neuen Kitaplatz?

 
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