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Geschrieben von liha am 26.09.2012, 7:22 Uhr

Habe ich Anrecht auf Herausgabe des Kitagutscheines?

Was ist denn ein Kitagutschein?

du wirst doch sicher einen Vertrag unterschrieben haben,. Da wird doch auch etwas über die Kündigungsfristen stehen.
Wenn da steht, dass du einen Monat kündigungsfrist hast, dann kannst du nicht fristlos kündigen. Du bis natürlich nicht gezwungen, dein Kind hin zu bringen, du kannst es natürlich zu Hause lassen. Oder zu einem anderen Kindergarten bringen, dann mußt du aber doppelt zahlen.

 
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