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Geschrieben von 23bianca am 18.02.2008, 15:53 Uhr

Gerne AN ALLE: und bitte schnell antworten...

Hallo,

also einen Anspruch auf einen Platz hast du ja vom Gesetz her erst ab 3 Jahren.

Wegen der Berufstätigkeit: Das ist je nach Bundesland und je nach Kiga (Träger) verschieden. Bei uns z. B. zählt nach Vorrangigkeitsstufe / Aufnahmekriterien erstmal das Alter und der Wohnort, dann ob schon Geschwister im Kiga sind, dann die Berufstätigkeit (beide Eltern? alleinerziehen?) etc.

Also: sie müssen dir keinen Platz geben!

Gruß und viel Glück

 
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