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Gerne AN ALLE: und bitte schnell antworten...

Thema: Gerne AN ALLE: und bitte schnell antworten...

haben nämlich um 15.30Uhr Termin im KiGa. Es geht um folgendes: ich bin ae Mama eines 15M. alten Jungen. Da ab November das Erziehungsgeld wegfällt (immerhin 300,- Euro) bin ich gezwungen ab Oktober wieder arbeiten zu gehen. Also habe ich (vonwegen Kibitz) meinen Sohn zum KiGa angemeldet. Im August (plane Eingewöhnungsphase mit ein) wäre er dann 21 Monate alt. Nun haben wir Bescheid bekommen, der KiGa würde ihn frühestens mit 2J. nehmen, und dann auf einen Ganztagesplatz (den ich ja nicht nutzen, aber bezahlen müsste...). Heute haben wir also nochmal ein pers.Gespräch vor Ort-die Leiterin wollte sich nicht am Tel.dazu äußern... Nun meine FRage: wenn ich nun einen Arbeitsvertrag ab Oktober vorweisen kann, dann müssen sie meinen Sohn doch schon eher nehmen, oder?! Zu Betreuungszeiten können die einen doch nicht zwingen,oder??? Angenommen ich arbeite von 8-11Uhr, dann macht er gerade seinen Mittagsschlaf, müsste also so bis längstens 14Uhr dableiben. Wie ist das denn nun? HAt er dann einen Anspruch genommen zu werden, oder bin ich gezwungen eine TaMu zu nehmen????

Mitglied inaktiv - 18.02.2008, 11:10



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hallo elvissa, bei uns war das ähnlich. habe den kindergartenplatz ab seinem zweiten lebensjahr (ab april), muss aber schon seit januar überraschenderweise wieder voll arbeiten. kindergarten liess nicht mit sich verhandeln, musste für die drei monate noch auf die schnelle eine tagesmutter finden (habe ich auch, kostet allerdings 630 eus im monat...). viel erfolg wünscht snuggles

Mitglied inaktiv - 18.02.2008, 11:24



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da war ja dann dieses "Kibitz" (oder wie es sich schreibt) auch noch nicht in Kraft.... ob es ab Sommer 2008 nicht anders gehen "muss"????

Mitglied inaktiv - 18.02.2008, 11:39



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Hallo, also einen Anspruch hat er doch eh erst ab 3 Jahren, oder? Für kleinere Kinder gibt es doch Kitas oder Krippen oder man muss eine Tagesmutter nehmen. Manche Kigas nehmen ja nun schon kleinere Kinder, aber wie du schreibst erst ab 2 Jahren, unserer sogar "erst" ab zweieinhalb. Wobei ich das okay finde, denn die Kigas sind für Kinder ab 3 konzipiert. Ich würde den Platz ab dann nehmen, wenn sie ihn anbieten, und vorher eine Tagesmutter. Und wegen der Betreuungszeiten: so wie ich das mitbekommen habe macht das ja jeder Kiga etwas anders, informiere dich doch einfach noch bei anderen Kindergärten. LG Sylvia

Mitglied inaktiv - 18.02.2008, 11:57



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Hallo, in wieweit die KiTa Deinen Sohn nehmen "muss", das kann ich nicht sagen. Aber, dass Du einen Ganztagesplatz nehmen musst, das ist schon möglich. Je nachdem, auf welches Konzept sich die KiTa geeinihgt hat, sprich, welche Betreuungszeiten sie anbieten will, kannst Du Plätze überhaupt buchen. Unsere KiTa wird zum Beispiel auch nur 45-Stundenplätze anbieten - ob man sie nun braucht oder nicht. Infos zum ersten Problem müstes Du aber auch vom Judengamt bekommen. LG Heike

Mitglied inaktiv - 18.02.2008, 11:57



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Also unsere Kita´s sind von der Stadt... normaler Anspruch ist ab 3 Jahre, außer die Eltern arbeiten. Bei uns geht es ab 3Monate los... Also wir haben ein Krippen und Kindergartenteil (was bei uns im "Osten" auch üblich ist). Wir haben damals wegen Arbeit im Westen gewohnt und sind wegen unserer Maus zurück gezogen. Ersten will ich nicht 3 Jahre zuhause bleiben, ich liebe meinen Job und zweitens finde ich den Kindergarten für kleine Kinder wichtig. Unsere ist also mit 1 Jahr in die Kita gekommen, da ich wieder angefangen habe zu arbeiten. Jetzt ist sie 2 und ein viertel und ich würde es immer wieder so machen, sie ist sehr weit in ihrer Entwicklung und da ist ganz gewiss auch die Kitaarbeit mit beteiligt. Alleine schon der Umgang mit den anderen Kindern und von den größeren schaut sie sich auch sehr viel ab. Gruß steffi

Mitglied inaktiv - 18.02.2008, 12:24



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also unser kiga nimmt die kids erst ab 3, haben seit januar eine krippe dabei, nehmen kinder ab 8 wochen bis 3 jahre, aber da muss man auch voll bezahlen auch wenn man z.b. das kind nur 1x die woche hinbringen würde, finde ich auch blöd, aber so ist es. lg katja

Mitglied inaktiv - 18.02.2008, 15:01



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Hallo, also einen Anspruch auf einen Platz hast du ja vom Gesetz her erst ab 3 Jahren. Wegen der Berufstätigkeit: Das ist je nach Bundesland und je nach Kiga (Träger) verschieden. Bei uns z. B. zählt nach Vorrangigkeitsstufe / Aufnahmekriterien erstmal das Alter und der Wohnort, dann ob schon Geschwister im Kiga sind, dann die Berufstätigkeit (beide Eltern? alleinerziehen?) etc. Also: sie müssen dir keinen Platz geben! Gruß und viel Glück

Mitglied inaktiv - 18.02.2008, 15:53