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Geschrieben von Mäusemami am 03.06.2008, 20:53 Uhr

Frage wegen Kündigungsfrist!

In unseren Vertrag steht :

Das Kindertagsstädtenjahr beginnt und endet in der Regel mit Ablauf der Hamburger (Schul-)Sommerferien.
Die ordentliche Kündigung des vorligenden Förderungs- und Betreuungsvertrags durch die Eltern ist bis zum 3. Werktag eines Monats bis zum ende des nächsten Monats zulässig,jedoch nicht mit Wirkung zum 30 Juni eines Jahres.Anstelle eines Wirkungszitpunktes der Kündigung zum 30.Juni eines Jahres tritt mit Rücksicht auf die jeweilige Zeit der Schließung der Einrichtung im Sommer der 31.Juli des Jahres!
Für den Fall dass die Schließung im Sommer erst im August des Jahres beginnt,ist eine Kündigung nicht mit Wirkung zum 30.Juni sondern mit Wirkung zum 31.Juli des Jahres ausgeschlossen.In diesem Fall tritt an die Stelle des Wirkungszeitpunktes der Kündigung zum 31.Juli des Jahres der 31. August des jahres.

Schliesungstage haben wir von 21.07.bis 08.08.08 dieses Jahr!
Ich habe nun einen neuen KIGA gefunden der uns zum 01.08.2008 aufnehmen wird.habe bis jetzt leider nur mündliche Zusage erhalten warte auf die schriftliche!!!

Habe das unsere jetzige Leitung schon mal bescheid gesagt,sie sagt ich muss bis morgen(4.juni 2008) eine schriftliche abmeldung geben.
Würde doch reichen wenn ich am 01.07.2008 doch kündige oder was verstehe ich grad nicht?

Aber habe ja noch keine schriftliche zusage,nicht dass ich dann ohne alles da stehe...Hmmm...hilft mir auf die sprünge....

 
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