von ksunny01 am 05.10.2012, 12:44 Uhr |
Essensgeldermäßigung und Kigagebühren unter 3 Jahren BITTE UM HILFE
Hallo Ihr lieben,
ich habe eine Frage.
Ich komme aus Düsseldorf, habe 2 Kinder, der große ist 4,5 und die kleine wird in 2 wochen 1 Jahr alt!
Im Kiga vom großen hängt ein Zettel, dass die Einkommensgrenzen nun geändert wurde.
Nun meine etwas komplizierte Frage
Für den großen zahle ich Monatlich 58€ Essensgeld . Jetzt sagte mir die Leiterin, dass ich für ihn einen Antrag stellen könnte, dass es nur noch 16€ Monatlich sind, ABER dafür müsste ich beim Amt für Soziale Sicherung und Leistung anrufen und nachfragen.
Dieses habe ich getan, die "nette Dame" meinte, ich MUSS erstmal einen Antrag auf Wohngeld stellen(!!!) Warum konnte sie mir nicht wirklich beantworten. Auf jeden Fall soll das irgendwie so sein, dass wenn der Wohngeldantrag ergibt, dass ich Wohngeld bekomme, dann kann ich diesen Ermäßigungsantrag stellen, sollte ich KEIN Wohngeld bekommen, dann kann die Kiga Leitung einen Antrag wegen "Schweregrad" oder so stellen ! Was bedeutet das?
Die Einkommensgrenze wurde nun von ich glaube 26000 auf 30000 Einkommen /Jährlich geändert. Mein mann ist Alleinverdiener und wir kommen auf etwas über 28800 im Jahr.
Die zweite Frage ist nun, ich würde die kleine gern schon mit 2 in den Kiga schicken ABER...
Die Gebühren wären bei 45/h Woche 125€ Monatlich, wenn ich ein Einkommen UNTER den besagten 30000€ habe, dann wäre es kostenlos, ABER was ist denn, wenn ich nun einen 400€ Job machen möchte ?
dann komme ich ja ÜBER die 30000€ muss ich dann trotzdem für die kleine diese 125€ zahlen ?
oder dürfen die einen Minijob bis 400€ nicht mit anrechnen ? Die Frau von dem Amt, wo ich angerufen hatte konnte mir dazu gar nichts sagen !
Also wenn ich die 125€ zahlen muss, dann für beide jeweils 58 Essensgeld, dann bin ich ja bei 241€ die ich zahlen muss, da stell ich mir die Frage, ob es sich überhaupt lohnt, nen Minijob zu machen ???!!!! Je nachdem wo ich hinfahren muss, bleibt ja fast nichts von über, wenn ich die Fahrtkosten ect gegenrechne.
Kann mir da irgendjemand weiterhelfen ??
Ich danke Euch
LG Susanne
Re: Essensgeldermäßigung und Kigagebühren unter 3 Jahren BITTE UM HILFE
Antwort von Drachental66 am 05.10.2012, 13:52 Uhr
Hallo
Viel weiter helfen kann ich Dir auch nicht, aber wenn die sagenDu mußt einen Wohngeldantrag stellen und es ist davon abhängig sind das Leistungen aus dem Bildungspaket.
Würd das mit dem Wohngeld probieren - Antrag dafür muß jährlich neu ausgefüllt werden und wenns klappt gibts was zur Miete dazu und eben auf weiteren Antrag Mittel aus dem Bildungspaket.
Später dann auch Geld für Schulausstattung(1x 70E august) und die kosten für Klassenfahrten werden übernommen...
LG.Eva
Re: Essensgeldermäßigung und Kigagebühren unter 3 Jahren BITTE UM HILFE
Antwort von ksunny01 am 05.10.2012, 14:02 Uhr
Hallo Eva,
danke für deine Antwort !
Ja, den Wohngeldantrag hab ich eben fertig gemacht und bring den gleich zur Post ! Ich musste noch auf die Bescheinigung meines AG warten, dass ich in Elternzeit bin und vom Vermieter, was die Miete kostet und so !
Ist heute alles angekommen und schon im Umschlag !
Mal sehn, was dabei rumkommt !
LG Suse
Re: Essensgeldermäßigung und Kigagebühren unter 3 Jahren BITTE UM HILFE
Antwort von rabbit80 am 05.10.2012, 14:06 Uhr
Jegliches Einkommen, jeder Euro, wird als Einkommen berechnet.
Du wohnst in Düsseldorf? Ich dachte die zahlen gar keine Beiträge...
Das die natürlich erstmal schauen wollen, ob ihr überhaupt Leistungsempfänger berechtigt seid, klingt es schon logisch einen Wohngeldantrag zu stellen.
Re: Essensgeldermäßigung und Kigagebühren unter 3 Jahren BITTE UM HILFE
Antwort von ksunny01 am 05.10.2012, 16:23 Uhr
Ja, ich komm aus Ddorf und die Kigaplätze UNTER 3 Jahren sind Beitragspflichtig !
Ich mein, mit 125€ für 45Stunden find ich gehts ja noch, aber meine gegenrechnung mit dem Essensgeld dann für 2 Kinder, da lohnt es sich ja kaum nen Minijob zu machen.
Ich hatte vor 2 Jahren einen, da war ich mehr mit dem Auto unterwegs, als dass ich gearbeitet hab und n bissel was sollte schon bei rumkommen
Aber was hat das Wohngeld mit dem Kindergarten zu tun ? Das versteh ich ja nicht. Die haben die Einkommensgrenze ja nicht umsonnst geändert und nun fallen wir unter die Grenze mit dem Einkommen! Selbst wen ich jetzt Wohngeld bekommen würde, zählen die das dann auch als Einkommen ?
Re: Essensgeldermäßigung und Kigagebühren unter 3 Jahren BITTE UM HILFE
Antwort von Marado am 05.10.2012, 20:53 Uhr
Mit der Berechnung kann ich nicht helfen. Mich würde aber interessieren, warum Du einen 45-Stunden-Platz möchtest, wenn Du nur einen Minijob annehmen möchtest?!
Hier (Berlin) werden die Plätze nach Bedarf vergeben. Für eine 30-Stunden Arbeitswoche kann man glaube ich, einen 5-7 Stunden Kitaplatz bekommen. Bei Schichtdienst auch mehr.
Auf keinen Fall 45 Stunden bei einem Minijob..
Re: Essensgeldermäßigung und Kigagebühren unter 3 Jahren BITTE UM HILFE
Antwort von ksunny01 am 05.10.2012, 22:44 Uhr
Hallo,
Ich gehe nach der Elternzeit wieder voll arbeiten und um dieses eine Jahr zu überbrücken will ich nen Minijob machen.
Ich will sie jetzt schon für 45h anmelden, da es einfacher ist, sofort einen Ganztagsplatz zu bekommen als später aufzustocken.
Der Große hat auch nen Ganztagsplatz, was nicht heisst, dass er immer bis 16;30 dableibt. Ich glaub ich hab ihn bis jetzt noch nie später als 15:30 abgeholt. Je nachdem wie lang die kleine ihren Mittagsschlaf macht !
Re: Essensgeldermäßigung und Kigagebühren unter 3 Jahren BITTE UM HILFE
Antwort von MaSchie28 am 06.10.2012, 10:46 Uhr
Der Zusammenhang zum Wohngeld? Du hast Anspruch auf das das sog.Bildungspaket bzw Bildung und Teilhabe wenn du entw. ALG2, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhältst. Deshalb müsstest du eben den Wohngeldantrag stellen.
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