Geschrieben von Bubbles am 22.04.2013, 22:11 Uhr |
Elterinini Verträge, hab da eine Frage
"Der Träger kann den Betreuungsvertrag außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere, wenn
- das Kind in der Einrichtung nicht angemessen gefördert werden kann;
- ein regelmäßiger Besuch der Einrichtung durch das Kind nicht mehr erfolgt;
- ein Fehlen des Kindes länger als vier Wochen ohne Angabe von Gründen vorliegt;
- eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Personenberechtigten nicht mehr möglich ist;
- Angaben, die zum Abschluss des Betreuungsvertrages geführt haben, unrichtig waren oder sind;
- die Personenberechtigten ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Trägerverein endgültig nicht nachkommen."
- Elterinini Verträge, hab da eine Frage - Itzy 22.04.13, 20:51
- Re: Elterinini Verträge, hab da eine Frage - Steffi528 22.04.13, 21:00
- Re: Elterinini Verträge, hab da eine Frage - Itzy 22.04.13, 21:07
- Re: Elterinini Verträge, hab da eine Frage - Steffi528 22.04.13, 21:22
- Re: Elterinini Verträge, hab da eine Frage - Itzy 22.04.13, 21:26
- Re: Elterinini Verträge, hab da eine Frage - Steffi528 22.04.13, 21:39
- Re: Elterinini Verträge, hab da eine Frage - Itzy 22.04.13, 21:26
- Re: Elterinini Verträge, hab da eine Frage - Steffi528 22.04.13, 21:22
- Re: Elterinini Verträge, hab da eine Frage - Itzy 22.04.13, 21:07
- Re: Elterinini Verträge, hab da eine Frage - Emmasmamma 22.04.13, 21:36
- Re: Elterinini Verträge, hab da eine Frage - Bubbles 22.04.13, 22:11
- Re: Elterinini Verträge, hab da eine Frage - Steffi528 22.04.13, 21:00