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Geschrieben von Bubbles am 22.04.2013, 22:11 Uhr

Elterinini Verträge, hab da eine Frage

"Der Träger kann den Betreuungsvertrag außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere, wenn
- das Kind in der Einrichtung nicht angemessen gefördert werden kann;
- ein regelmäßiger Besuch der Einrichtung durch das Kind nicht mehr erfolgt;
- ein Fehlen des Kindes länger als vier Wochen ohne Angabe von Gründen vorliegt;
- eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Personenberechtigten nicht mehr möglich ist;
- Angaben, die zum Abschluss des Betreuungsvertrages geführt haben, unrichtig waren oder sind;
- die Personenberechtigten ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Trägerverein endgültig nicht nachkommen."

 
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