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Geschrieben von Emmasmamma am 22.04.2013, 21:36 Uhr

Elterinini Verträge, hab da eine Frage

In unserem Vertrag steht folgendes:

8.4. Die Eltern und der Vorstand können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Eine Kündigung des Vertrages durch den Träger ist nur aus wichtigen Gründen zulässig. Sie ist schriftlich unter Angabe des Grundes zu erklären. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Einstellung der platzbezogenen Finanzierung und die Nichtleistung der Kostenbeteiligung.
Auch eine Kündigung durch die Eltern muss schriftlich erfolgen. Wegen der besonderen Schwierigkeit der Neubelegung freiwerdender Plätze und der damit verbundenen finanziellen Einbußen sollten die Eltern möglichst keine Kündigungen vornehmen, die zum Ende der Monate Mai und Juni wirksam werden.

Zu finden Hier: http://www.daks-berlin.de/information/downloads/index.html -> Musterbetreuungsvertrag (gleich der erste Link)

Ansonsten frage doch bei www.bage.de (Bundesarbeitsgemeinschaft für Elterninitiativen)nach, wie ihr mit dem aktuellen Fall umgehen sollt.

Viele Grüße
Claudiaaa

 
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