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Geschrieben von trompetchen am 14.07.2015, 12:21 Uhr

Bitte klärt mich auf...

Da Bildung Ländersache ist, wird das grundsätzlich erst einmal auf Länderebene geregelt - beispielsweise dass das letzte Kindergartenjahr, wie in NRW, beitragsfrei ist.

In NRW legt jede Kommune die Elternbeiträge selber fest und zwar in Form einer Satzung, die regelmäßig angepasst wird. In der Regel orientieren sich die Beiträge a) am Alter des Kindes (bis 3, über 3), b) am Betreuungsumfang (25, 35, 45 Stunden) und am Bruttojahreseinkommen der Eltern. Und bei letzterem gilt immer das, was in dem Jahr eingenommen wurde, in dem das Kind im Kindergarten war. Sprich: Die Kommune setzt zunächst in einem vorläufigen Bescheid einen Beitrag an. Auf Grundlage entsprechender steuerlicher Nachweise - in der Regel der Einkommenssteuerbescheid - wird dann ein endgültiger Bescheid ausgestellt.
Und das kann dann eben auch eine unter Umständen saftige Nachforderung bedeuten, wenn sich die Einkommensverhältnisse verändert haben - oder im positiven Fall durchaus auch eine Erstattung.

 
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