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Geschrieben von Jomol am 11.12.2015, 22:59 Uhr

Bis 3 Jahren zu Hause

Leider nicht richtig! Die höheren Kosten, die Eltern versucht haben einzuklagen, sind vom ?Verwaltungsgericht Leipzig? (welches Gericht habe ich vergessen) vor einem halben Jahr nicht einklagbar. Man hat ein Recht auf einen Betreuungsplatz (ja, natürlich inklusive TaMu und wieviel Stunden pro Tag ist fürs Gesetz auch unerheblich), falls einer existiert- keiner da? Pech gehabt. Und ich glaube, 45min pro Strecke sind zumutbar. Falsche Richtung für die Arbeit? Pech gehabt. Zum Glück gibt es in unserer KiTa Geschwisterbonus und wir haben einen Platz ab März für die Kleine.

 
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