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Geschrieben von miemie am 07.12.2014, 13:20 Uhr

Anspruch auf Schulvorbereitung im Kindergarten?

Meine Tochter wird ab dem Sommer im letzten Kindergartenjahr sein. Für die Vorschulkinder findet dann montagnachmittags die Schulvorbereitung statt. Dabei machen die Kinder tolle Aktionen (Polizeibesuch, Zugfahren, versch. Besichtigungen, gegenseitige Besuche zu Hause usw.) und für die Kinder ist es immer total schön, zusammen die Gruppe der "Maxis" zu bilden. Da ich irgendwann innerhalb des Kindergartenjahres freitags wieder arbeiten gehen werde, habe ich meine Tochter an dem Tag auch für das Mittagessen angemeldet (sonst geht sie bis 12.30h und darf dann von 14-16.30h wieder in den Kindergarten gehen). Um unser gebuchtes 35Stunden Kontingent nicht zu überschreiten dürfen die Kinder die freitags bis 14Uhr bleiben (statt 12.30Uhr), dann am Montagnachmittag nicht in den Kindergarten. ist ja ok soweit, nur blöd ist, dass am Montagnachmittag nun die Schulvorbereitung stattfindet, an der meine Tochter somit nicht teilnehmen kann. Alternativ könnte ich 45Std. buchen (letztes Kigajahr ist bei uns kostenlos, wäre finanziell also egal) so dass sie auch Montagnachmittags gehen dürfte. Allerdings brauche ich so viele Betreuungsstunden ja eigentlich gar nicht und nehme somit ggf. einer anderen vollberufstätigen Mutter den 45Std. Platz weg (die Vergabe verläuft bei zu großer Anfrage nach dem Losverfahren, nicht danach wer den dringenderen Bedarf hat). Irgendwie echt blöd! Ich will ja nur dass meine Tochter die Schulvorbereitung besuchen kann, gleichzeitig brauche ich allerdings die Übermittagsbetreuung am Freitag.

Wisst ihr ob es einen rechtlichen Anspruch in diesem Fall gibt. Ich möchte in der nächsten Woche ein Gespräch mit der Leitung diesbezüglich führen (bisher habe ich nur mit der Erzieherin meiner Tochter darüber gesprochen als sie mich über all das informierte ).

 
13 Antworten:

Re: Anspruch auf Schulvorbereitung im Kindergarten?

Antwort von HSVMarie am 07.12.2014, 14:07 Uhr

Kannst du sie sonst vielleicht an einem anderen Tag eher abholen, so dass ihr das Kontingent nicht überschreitet?

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Re: Anspruch auf Schulvorbereitung im Kindergarten?

Antwort von miemie am 07.12.2014, 15:12 Uhr

Nein das geht nämlich nicht. Gehen die (35Std.-) Kinder freitags zum Mittagessen dürfen sie ausschließlich Montagnachmittags nicht in den Kiga. Punkt. Warum: ist eben so! Und läßt sich offensichtlich nicht auf einen anderen Nachmittag übertragen.

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Re: Anspruch auf Schulvorbereitung im Kindergarten?

Antwort von HSVMarie am 07.12.2014, 18:20 Uhr

Dann würde du die Stunden aufstocken! Anders geht es ja anscheinend nicht. Und ich glaube schon, dass es für sie auch wichtig und toll ist, wenn sie an der Schulvorbereitungsgruppe teilnehmen kann.

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Re: Anspruch auf Schulvorbereitung im Kindergarten?

Antwort von Lauch1 am 07.12.2014, 18:58 Uhr

Ist nicht gerade die Schulvorbereitung Teil des kostenlosen letzten Kindergartenjahres?

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Re: Anspruch auf Schulvorbereitung im Kindergarten?

Antwort von miablume am 07.12.2014, 20:11 Uhr

Gerade die Vorschulzeit ist doch für die Kinder wichtig. Jeder Kindergarten hat doch auch eine Vorgabe was sie mit den Kindern machen müssen. Ich weiß es nicht wirklich aber ich denke doch dass sie dir entweder die 45 Stunden Betreuung auf jedenfall geben müssen oder aber den Montag damit auch dein Kind da teilnehmen kann. Sollte sich die Leitung quer stellen würde ich mich an den Träger wenden. Ich drücke dir die Daumen dass es unkompliziert funktioniert.

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Re: Anspruch auf Schulvorbereitung im Kindergarten?

Antwort von anna1979 am 08.12.2014, 7:49 Uhr

Jetzt vom eigentlichen Thema abschweifend... Hab ich das richtig verstanden, Deine Tochter geht in die Kita, wurde bisher 12.30 Uhr abgeholt und kann danach ab 14 Uhr wieder gehen? Gibt es wirklich noch solche absolut undurchdachten Kitazeiten? Geht man da in Etappen arbeiten? Und wenn Kind freitags nachmittag geht, wird man bestraft indem Montag der Ausschluss erfolgt (bei Nicht Vollzeit)? Meine Güte und ich dachte ich wohne in der Pampa. Das ist doch total affig und absolut sinnfrei!

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Re: Anspruch auf Schulvorbereitung im Kindergarten?

Antwort von Akira am 08.12.2014, 8:42 Uhr

Bei uns sind genau die Aktivitäten vormittags

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Re: Anspruch auf Schulvorbereitung im Kindergarten?

Antwort von miemie am 08.12.2014, 12:32 Uhr

Ja Anna, das siehst du völlig richtig Wenn du wüsstest wie lange und müssig wir Eltern schon versucht haben bei der 35Std. Buchung eine Öffnungszeit durchzuboxen die sich auch mit Berufstätigkeit vereinbaren läßt … aber gut…anderes Thema

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Re: Anspruch auf Schulvorbereitung im Kindergarten?

Antwort von Birgit 2 am 09.12.2014, 19:29 Uhr

Bei uns im Kindergarten dürfen die Kinder bei 35 Stunden bis höchstens 15 Uhr bleiben, also 7 Stunden am Stück oder zweigeteilt 5 morgens und 2 nachmittags. Und es gibt einge Mütter, die nicht arbeiten oder nur morgens arbeiten und die Kinder nachmittags wiederbringen. Ist ja auch nicht anders, als sie nachmittags zum Sport etc zu bringen...

Ein Anrecht auf den Nachmittag zur Schulvorbereitung hast du nicht, Schulvorbereitung findet quasi ja immer statt. Wir haben allerdings schon nach Lösungen gesucht, damit alle Kinder daran teilnehmen konnten. Bei einigen ist allerdings auch nur die Lösung machbar, das dann 45 Stunden gebucht werden, in der Regel bei den Eltern, die ansonsten die Blocköffnung jeden Tag brauchen. Aber da das letzte Kindergartenjahr kostenfrei ist, war es kein Problem. Hier dürfen auch alle 45 Stunden buchen und nehmen dadurch keinem einen Platz weg.

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@Birgit2

Antwort von miemie am 10.12.2014, 11:46 Uhr

Hallo Birgit,
die Blockteilung ist auch nicht das Problem. Das Problem ist eher, dass keine guten Alternativen bestehen. Bis 15 Uhr die Kinder im Kiga belassen, wäre ja schon mal besser als nur bis 14 Uhr. Ausserdem darf man bei uns die Kinder bei 35 Std. auch nur 1 Mittag pro Woche anmelden, nicht mehr, die anderen Tage gilt die Blocköffnung. Das ist bei Berufstätigkeit schon schwer zu vereinbaren.Aber wir sind schon mal froh, dass es zumindest 1x pro Woche möglich ist. Und das auch nur dank der KibiZ-Änderung im Sommer, sonst gäbe es nur die Blocköffnung bei 35Stunden.

Was mich ärgert ist, dass wir nicht einfach den Di/Mi/ oder Do nachmittag unsere Tochter zu Hause lassen können um das 35Std. Kontingent nicht zu übersteigen. Warum muss es zwingend der Montag sein? Das finde ich sehr unflexibel, zumal diese Schulvorbereitungsgruppe doch neben der Vorbereitung auf die Schule auch einen pädagogischen Sinn hat. Nämlich den als gemeinsame Gruppe der "Großen" zusammen Projekte anzugehen. Und mal davon abgesehen, dass ich jm. anderen einen 45Std. Platz wegnehmen könnte (es gibt hier nämlich nicht genügend) müßte ja auch die Stadt durch die höherbuchung mehr zahlen. Alles nur, weil die Kigaleitung beschlossen hat wer Freitagmittag da ist, darf nur und ausschließlich montagsnchmittags nicht kommen. Ich finde das willkürlich und unflexibel, pädagogisch daneben, unsozial anderen berufstätigen Müttern gegenüber und auch dem Steuerzahler (der die Mehrstunden ja letztlich zahlen muss) nicht fair gegenüber. …mich macht das echt wütend

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Re: @Birgit2

Antwort von Oktaevlein am 10.12.2014, 19:06 Uhr

Ich finde das auch sehr unflexibel und willkürlich. Aber: Kann es sein, dass die Kita genau damit erzwingen will, dass die 45-Stunden-Plätze beantragt und bezahlt werden bzw. dass der Bedarf an 45-Stunden Plätzen wachsen soll? Vielleicht damit die Stadt die Anzahl der 45-Stunden-Plätze erhöht? Denn genau das bringt ja der Kita mehr Geld. Einen anderen Grund sehe ich wirklich nicht.

Aber an deiner Stelle würde ich einfach die 45 Stunden buchen. Und ich finde, du nimmst auch den Platz nicht wirklich jemandem weg, denn dein Kind braucht ihn halt wegen der Schulvorbereitung.

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Re: @Birgit2

Antwort von Birgit 2 am 10.12.2014, 21:19 Uhr

Ich kann das sehr gut verstehen, dass man möchte, dass sein Kind daran teilnimmt. Ich bin selbst Mutter und hätte sonst auch das Gefühl gehabt, mein Kind fehlt die gemeinsame Zeit mit den Gleichaltrigen...ich finde daher auch, dass man als Kindergarten da möglichst flexibel sein sollte. ..bislang musste bei uns noch kein Kind darauf verzichten...bei uns ist es halt so, dass man auch flexibel entscheiden kann, ob das Kind die 7 Stunden am Stück bleiben oder eben mit Unterbrechung...natürlich ist es für den Kindergarten gut, wenn 45 Stunden gebucht werden, weil es dann mehr Erzieherstunden gibt. Es ist allerdings auch zum Vorteil für die Kinder, wenn das Personal im Kindergarten aufgestockt wird...

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Re: Anspruch auf Schulvorbereitung im Kindergarten?

Antwort von Anja1973 am 12.12.2014, 10:20 Uhr

Das ist der größte Schwachsinn den ich je gehört habe mit Euren Zeiten. Ich wohne in Schleswig-Holstein hinterste Ecke aber so was gibt es noch nicht einmal da .Wo wohnt Ihr?? Einen Anspruch auf Schulvorbereitung gibt es nicht. Bei uns findet er vormittags statt.Zum Wohle der Kinder ist das bei Euch nicht gerade. Ich würde versuchen die 45 Stunden zu beantragen.

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