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Geschrieben von Haselmaus00 am 21.09.2011, 14:54 Uhr

Nachteilsausgleich

Hallo,
ich weiß jetzt nicht wo genau ich meine Frage einstellen soll.....
( habe es auch im 10-13 Forum )
aber villeicht kann mir ja hier auch jemand helfen.

Also, grade kam das Attest über einen Nachteilsausgleich wegen einer Rechtschreibschwäche.( keine LRS) von der Kinderpsychologin.

"Text oben : Kinderpsychologisches Attest zur Bescheinigung einer Rechtschreibschwäche und Aktivitäts und Aufmerksamkeitsstörung für die Schule"

dann kommen die Werte

als Schlusssatz steht aus ärztlicher Sicht ist es zu empfehlen das dem Kind einen Nachteilsausgleich zu gewähren ist.

Hat jemand Ahnung wie das weitergeht ?? Denke der Brief geht auch an die Schulpsychologin weiter, oder ??

Macht die dann die ganzen Test`s nochmal durch und giltet das dann nur in dem Fach Deutsch??

Leider konnte noch nicht mit der Psychologin reden.....

Danke schonmal für eure Antworten.

Haselmaus

 
5 Antworten:

Re: Nachteilsausgleich

Antwort von wickiemama am 21.09.2011, 21:29 Uhr

welches Bundesland?

In Bayern wird zwischen Lese- Rechtschreib- Schwäche und - Störung unterschieden...
Ist es eine Schwäche entscheiden die Lehrer ob sie einen Nachteilsausgleich gewähren und in welcher Form.
Bei einer Störung ist es gesetzlich geregelt.

Bei uns sieht es so aus (Sohn, 10 Jahre, isolierte Rechtschreibstörung):
Es wird keine Rechtschreibleistung bewertet (in keinem Fach) und er bekommt bei Proben mehr Zeit. Dies gilt für die komplette Schulzeit. In Fremdsprachen wird mehr wert auf die mündliche Leistung gelegt, da auch in diesen Fächern die Rechtschreibleisung nicht gewertet wird...
Ich mußte einfach das Attest des Kinderpsychaters bei der Klassleitung abgeben und ihm wurde problemlos der Nachteilsausgleich gewährt.
Im Zeugnis steht eine Bemerkung unter " Sonstiges"


Allerdings sieht das in anderen Bundesländern ganz anders aus....

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Re: Nachteilsausgleich

Antwort von lilie68 am 22.09.2011, 6:23 Uhr

guten morgen

such dir doch einen ergotherapeuten, oder sprech mit deiner psychologin KONKRETE Ausgleiche ab, und mit deinem kind auch altersgemäß.

Was genau willst du? mehr zeit? Nur druckschrift statt schreibschrift? einzeltisch? Nichtbenotung der REchtschreibung in allen fächern!!!!!!!
ein tip, 3-lineatur-hefte auch in der 4. kann deinem kind helfen, fördert leider auch evtl. das mobbing durch die lieben mitschüler.

SCHRIFTLICH BEANTRAGEN AN SCHULLEITUNG. nachrichtlich an schulamt, schulpsychologishce beratungsstelle, an klassenlehrer auch.

achte selbst auf korrekte briefliche gestaltung. besser als ich heute morgen, sorry .
gute nerven und viel erfolg euch

lg lilie68

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Re: Nachteilsausgleich

Antwort von Haselmaus00 am 22.09.2011, 8:22 Uhr

Hallo,

danke für eure Antworten.

Wir sind in Bayern,

Ich habe es jetzt heute meinem Sohn in die Schule mitgegeben mit den Worten, die Lehrerin soll mich diesbezüglich mal anrufen.

Mal schauen ...vill muss ich ja doch noch alles nochmal schriftlich beantragen.....

nen Einzeltisch hat er schon, ganz vorne.

aber auch nur weil sein Banknachbar nach 1 Tag Schule in eine andere Klasse gewechselt hatte....

Liebe Grüße,Haselmaus

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Re: Nachteilsausgleich

Antwort von wickiemama am 22.09.2011, 16:22 Uhr

na für Bayern gibt es ganz klare Regelungen wie so ein Nachteilsausgleich aussehen muß...

Du kannst das auf der seite des kutlusministeriums nachlesen. Google das einfach mal...

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Link dazu

Antwort von wickiemama am 22.09.2011, 16:28 Uhr

http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/index_05164.asp

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