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Geschrieben von huevelfrau am 19.04.2009, 19:03 Uhr

@alle wegen meiner Frage unten...

Was mich wirklich ärgert ist wirklich die Sache mit der Krankheit und das andere ihre Kinder wegen Reisen eher aus der Schule nehmen und das entschuldigt kriegen. Das ist das was mir sauer aufstösst.

Und es ist definitv so gewesen. Denn die Nachbarin besagten Kindes hat in der Schule angerufen und hat gefragt ob denn nicht Schulpflicht wäre. Ja hat die Rektorin gesagt, es gäbe halt Krankheiten mit denen man nicht in die Schule darf, aber raus kann.

Ja raus kann ist ja o.k. sehe ich ein. Würd meine dann auch bei uns aufm Hof spielen lassen. Aber: ich würd sie definitiv nicht zu anderen Leuten lassen.

Unsere Tochter hatte auch mal Salmonellen, ja da schick ich sie nicht zu anderen Kindern, damit die sich womöglich noch anstecken. Jetzt hatten wir Osterfeuer, da war ne Mutter, deren Kind Läuse hatte und sie hatte das Kind mit. Also tut mir leid, das muss auch nicht sein. Ich würd meine dann auch nicht loslassen.

Und mit Schützenfest, zur Not muss sie zurück mitm Taxi. Werd mich halt nur mal bei der Schule erkundigen. Tja und wenns gar nicht anders geht, hol ich sie halt.

 
26 Antworten:

Re: @alle wegen meiner Frage unten...

Antwort von Annas Truppe am 19.04.2009, 19:29 Uhr

Hallo,

magst du den Sachberhalt nochmals deutlich erklären ?

Bisher verstehe ich ihn nicht : Schützenfest ist - und das offenbar am Sonntag. Die Rektorin "zickt" dieses Jahr ein wenig, aber würde die Kinder dann doch schon ab der 3. Stunde nach Hause lassen. Zu dem Zeitpunkt geht aber kein Bus und du hast Bedenken wegen evt. Restalkohols bei dir.

Du würdest dein Kind also an besagtem Montag schon pünktlich zum Unmterricht zwischen 7 und 8 schicken - und dass es dahin kommt, ist auch kein Problem ? - aber das Abholen gegen 11 ist schwierig.
Warum bleibt das Kind dann nicht bis 12 oder 13 Uhr und fährt mit dem regulären, dann offenbar verkehrenden Schulbus ?

Ich versuche wirklich, mich aller Wertungen zu enthalten und dein Problem zu verstehen. Wenn es aber mit dem Hinkommen zur Schule Montags keine Schwierigkeiten gibt, sehe ich da kein Problem.

Darauf, wie das andere machen und was denen genehmigt wird, darfst du dich übrigens nie berufen : Es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht; soll heißen : Auch wenn es bei anderen geduldet wird, dass sie ihre Kinder mit falscher Entschuldigung nicht zur Schule schicken, kannst du nicht erwarten, dass das auch bei dir geduldet wird.

Gruß Anna

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Re: @alle wegen meiner Frage unten...

Antwort von zisa am 19.04.2009, 20:14 Uhr

Hallöchen,
mich würde auch interessieren, ist das Schützenfest so ein riesen Event? Ich war mal in der nähe von Leverkusen auf einem und da konnte ich mir gar nicht vorstellen, dass das so gefeiert wird (ich bin aus Bayern und gehe auch oft und gerne lang zum Oktoberfest). War sehr interessant. Ist Dein Kind das einzige, das früher nach Hause darf oder die ganze Klasse? Hast Du beim Schützenverein irgendeine Funktion?

Gruß Zisa

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Man sollte erst mal sicher wissen WAS das Kind hat....

Antwort von Gabn am 19.04.2009, 20:22 Uhr

...da gibt es zig Möglichkeiten und wenn Du Dir Sorgen um die Gesundheit deines Kindes machst, dann frag doch die betreffende Mutter.
Aber hier jetzt das vorzuschieben für deinen eigenen( für die meisten nicht nachvollziehbaren ) Entschuldigungsgrund ist schon arm.
Das erinnert mich an meinen Sohn, der immer sagt: Aber xy der hat noch was viel schlimmeres gemacht als ich.....

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Herr, schmeiß Hirn vom Himmel!

Antwort von schneggal am 19.04.2009, 21:05 Uhr

....sorry, aber so viel Engstirnigkeit macht mich echt immer wütend!!

Nicht alle Krankheiten kann man sehen oder sind ansteckend! Schon mal daran gedacht? Was ist mit Krebs? Oder psychischen Störunge? Schwere Allergien etc pp.....

Außerdem....was gehen dich die anderen an? Machst du immer alles gesetzlich richtig?
Scheinbar ja nicht, sonst würdest du nicht solche Fragen stellen...

Und außerdem!! DU hast eine Verantwortung....DEIN Kind!! Wie kannst du dieser Verantwortung nach kommen, wenn du so saufen gehst, dass du am nächsten Tag um 09:00 so viel Restalkohol hast, dass du nicht Auto fahren könntest?!?!?!

Tschuldigung....aber wie kann man nur!!!!!!

Ich verstehe die Lehrerin sehr gut und würde alle rechtlichen Schritte einleiten, wenn trotz eines Gespräches und trotz des Entgegenkommens, der nur weniger Schulstunden, einige Kinder komplett fehlen würden, weil die Eltern ihren Rausch ausschlafen!!

Ich weiß, warum ich solche Feste immer konsequent meide....

schneggal

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Anna's Vorschlag klingt doch sehr vernünftig ...

Antwort von azalee am 19.04.2009, 22:24 Uhr

... aber eins verstehe ich auch nicht: wieso ist am Tag danach die Schule früher AUS ? Warum fängt sie nicht später an?

Wir hatten EINmal so ein Mega-event bei uns im Dorf, als wir noch keinen Zaun um den Garten hatten. Da standen dann die Uniformierten an unseren Obstbäumen, um sich zu erleichtern. Die sind lieber 50 m stramm bergauf marschiert als sich am Klowagen anzustellen.

azalee

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krankheiten

Antwort von mama.frosch am 19.04.2009, 22:24 Uhr

mein sohn hat asthma und deshalb öfter eine obstruktive bronchitis (ohne fieber). da muss er mind. 4mal über den tag inhalieren und das geht in einer einrichtung nicht, deshalb war er neulich zwei wochen krankgeschrieben, obwohl er, solange er inhaliert hatte, fit war (und auch keine ansteckungsgefahr bestand). natürlich durfte er nicht toben, aber ich war täglich mit ihm draußen, er war auch in der musikschule, bei freunden oder hatte besuch.

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Regst Du Dich auch über jeden Falschparker so auf?

Antwort von +emfut+ am 19.04.2009, 23:02 Uhr

Ich bin kein Blockwart. Ich hätte mich auch nicht erdreistet, die Schulleiterin anzurufen und zu fragen, ob das Kind nicht in die Schule muß.

Das ist einfach nicht meine Baustelle. Von mir aus kann mein Nachbar jeden Tag im Halteverbot stehen und sich in der Arbeit krankmelden und braucht auch den Rasen nicht zu mähen und seine Klos nicht zu putzen.

ICH tue DAS, was ICH richtig finde. Denn ICH muß morgens noch in den Spiegel kucken können, und ICH muß MEINE Verantwortung gegenüber meinen Kindern erfüllen.

Ich habe eine gute Bekannte, die sich gerne auch mal bei der Arbeit krankmeldet, weil sie ein paar Tage frei braucht. Das finde ich *örks*, aber es ist ihre Baustelle. Ich werde sicher nicht bei ihrem Arbeitgeber anrufen und ihn fragen, ob die Frau nicht arbeiten muß. Und ich nehme das auch nicht als Freibrief für mich, mich jederzeit nach Gutdünken krankzumelden, nur weil sie das ja auch macht. Sie muß das vor sich und ihrem AG (und in meinen Augen auch vor ihrem Kind, das m.E. eine etwas fragwürdige Arbeitsmoral mitbekommt) verantworten. Ich mache mir da auch keine Gedanken drüber. Ich spare mir meine Lebensenergie und meine Lebenszeit lieber für mich und meine Kinder auf, als daß ich sie für die Probleme anderen Menschen verpulvere.

(Kennt jemand das PAL aus "Per Anhalter durch die Galaxis"? Daran muß ich gerade denken.)

Lebe Dein Leben, und laß Die anderen ihres Leben. Wenn das Kind irgendwann Nachteile hat, weil es ständig ohne Grund krankgemeldet wurde, oder wenn es dadurch ein zweifelhaftes Verhältnis zur Wahrheit mitbekommt, dann ist es eben so, und dann muß die Mutter das vor dem Kind verantworten. DU trägst Verantwortung für DEIN Kind. Laß die anderen Leute Verantwortung für ihre eigenen Kinder tragen.

Gruß,
Elisabeth.

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und ich frage nochmal: wenn ihr doch einen Bus habt, was hat das damit zu tun,

Antwort von Si+Jo+Jo+Fr am 20.04.2009, 1:32 Uhr

dass du nicht fahren kannst??? Warum kann das Kind nicht den ganzen Schultag in der Schule bleiben und mit dem Bus heim? Was nutzt es dem Kind, dass es 3 Std frueher aus hat??
SO ein grosser Aufwand isses ja nicht, zu gucken, dass das Kind fruehstueckt und rechtzeitig ausm Haus zum Bus kommt.

LG

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wenn ich das richtig verstanden hatte

Antwort von InesundKids am 20.04.2009, 8:11 Uhr

hallo

ich hatte das mit dem bus so verstanden, dass die kids eher schluß haben, da aber eben kein bus fährt. gerade hier auf dem dorf (wir wohnen zwar in einem anderen, aber haben auch schulbusse) ist das mit dem bus manchmal so eine sache.
da können dann die busbetriebe keinen einsetzten, weil alle unterwegs sind ect.
ich zb könnte auch nicht fahren. meine jungs müßten zu fuß gehen.
im grundsatz bin ich der meinung, dass sich dann die schule zu kümmern hat, oder aber die eltern evtl fahrgemeinschaften bilden. wäre das keine mglk??
liebe grüße

ines

@huvelfrau hast eine pn

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Re: wenn ich das richtig verstanden hatte

Antwort von mama.frosch am 20.04.2009, 8:22 Uhr

ich frag mich auch, was mit den kindern ist deren eltern (auch an dem besagten montag) arbeiten gehen und die deshalb nach der 3.stunde auch nicht abgeholt werden können.
es gibt sicher die möglichkeit, eine fahrgemeinschaft zu bilden oder das kind mit zu einer freundin gehen zu lassen bis zum nachmittag; oder es in eine andere klasse zu setzen.

ich bin mir nicht sicher, ob es hier darum geht, eine problemlösung zu finden oder, dampf abzulassen angesichts einer empfundenen ungerechtigkeit.

@huevelfrau:
ich vermute mal du hast selbst kein reines gewissen dabei, deine tochter einfach zuhause zu lassen, sonst hättest du es einfach getan, statt hier zu posten.

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Re: @alle wegen meiner Frage unten...

Antwort von Silvia3 am 20.04.2009, 8:41 Uhr

Dein Problem ist doch wirklich hausgemacht. Was ich absolut nicht verstehen kann, ist dass es für Dich anscheinend soooo wichtig ist, Dich mal richtig zu besaufen, dass Du am nächsten Tag nicht Auto fahren kannst. Was ist denn daran so toll? Hast Du mal drüber nachgedacht, was das für eine Einstellung ist? Ich glaube, es geht Dir auch eher darum, dass Du Dich um 07.00 Uhr aus dem Bett quälen musst, um Dein Kind schulfertig zu machen. Wenn er frei hätte, könntest Du Deinen Rausch ausschlafen. Was macht dann eigentlich Dein Kind? Vor der Glotze hocken?
Reicht es nicht, zwei Bier zu trinken und danach Cola oder alkoholfreies Bier? Dann hast Du am nächsten Tag überhaupt keine Probleme und hast auch noch das gute Gefühl, eine verantwortungsvolle Mutter zu sein.
Läuse sind übrigens - bei wirklich richtiger Behandlung - nach 24h nicht mehr ansteckend. Es gibt daher keinen Grund, Kinder mit Läusen nicht mit zum Osterfeuer zu nehmen. Auch gibt es viele Krankheiten, bei denen ein Kind nicht in die Schule gehen kann, die aber nicht ansteckend sind. Meine Tochter hatte mal eine Lungenentzündung, war im Krankenhaus und musste dann noch zwei Wochen zuhause bleiben. Nicht etwa, weil sie andere Kinder angestecken hätte können, sondern weil die Rückfallgefahr im Massenbetrieb Schule für sie zu groß gewesen wäre. D.h. aber nicht, dass sie nicht mit einem einzelnen Kind draußen hätte spielen können.

Denk mal über Deine Haltung zum Thema Alkohol nach. Ob es wirklich notwendig und so toll ist, sich bis zum Umfallen zu besaufen.

Silvia

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Re: Freistellung aus triftigen Gründen

Antwort von Alexa1978 am 20.04.2009, 9:31 Uhr

Derzeit gibt es ja - zum Glück - noch die Möglichkeit schulpflichtige Kinder tageweise aus triftigen Gründen von der Schule befreien zu lassen. An unserer Schule darf bis zu zwei Tagen die Klassenlehrerin, bis zu einer Woche die Frau Direktor und darüber hinaus der Landesschulrat entscheiden - mit dem Hinweis, dass dies nicht zur Gewohnheit werden soll (was bei euch aber leider schon der Fall zu sein scheint ...)

Seien wir doch froh, dass es für einen NOTFALL diese Möglichkeit gibt. Aber wer weiß wie lange noch, wenn es da draußen so viele Eltern gibt, die dieses Privileg schlichtweg für NICHTIGKEITEN ausnutzen ...

Sorry ... Aber in deinem Fall sehe ich keinen triftigen Grund - oder hast du diesen noch nicht genannt?

Alexa

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Re: Nocheinmal: Bleib nüchtern, geh rechtzeitig mit dem Kind nach Hause und Du hast KEIN

Antwort von Namens-Fee am 20.04.2009, 9:45 Uhr

Problem!

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ich finde ob und wieviel sie trinkt sollte huevelfrau überlassen bleiben

Antwort von mama.frosch am 20.04.2009, 9:54 Uhr

es geht hier um das thema kind und schulbesuch/schulpflicht und wie das im gegebenen fall zu bewerkstelligen ist und nicht darum, der mutter klarzumachen dass es ganz böse ist wenn sie sonntag abend feucht-fröhlich party bis in die puppen macht.

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Attestpflicht???

Antwort von snow-fee am 20.04.2009, 11:05 Uhr

Hallo,

bei uns muß bis zum 3. Tag die schriftliche Krankmeldung in der Schule vorliegen. Von unserer Hausärztin bekommen wir da immer ein Attest. Fehlen ohne wirklichen Grund entscheidet der Direx. Früher Ferien hier unmöglich, aber bei bestimmten Familienfesten (Taufe, Hochzeit, Goldene/Silberne Hochzeit, ...), über 600 km Entfernung, da bekommt man schon mal Frei. Muß aber ein naher Angehöriger sein.

Bei Chirogen haben wir z. B. nichts bekommen, aber ich habe die Akte freigegeben für die Schule, die können gern anrufen. Ich schreibe die Entschuldigungen selbst mit Vermerk dazu. Sehe nicht immer ein die 5 Euro zu bezahlen.

Betrifft Krank und raus:
Mein Ältester hatte bis zum ende der 1. Klasse immer akute Bronchitis, mal mit mal ohne Fieber. Ohne Fieber blieb er nur zu Hause, wenn es noch recht arg war, aber er durfte, weil nicht ansteckend, nachmittags max. 60 Minuten raus zum spielen. Lehrerin wußte das auch und es war direkt vor unserem Haus. Kein Problem. Wenn er Fieber hatte, ging das logischer Weise nicht.

Hier ist es auch so, das wenn man 10 Tage unentschuldigt fehlt das Jugendamt eingeschaltet wird. Beginnt schon in der Kita. Mann muß sich melden.

Achso:
Am Mittwoch bleibt mein Sohn zu Hause, da er den Gips ab bekommt. Da dort alles immer OHNE Termine ist, werde ich ihn nicht in die Schule bringen (öffentl. Mittel 1 Std. fahrt) Er hat an dem Tag eh nur 4 Std. und das ist dann mal eine Ausnahme, nachmittags darf er dann natürlich raus.

Läuse:
Wenn behandelt wurde, hätte ich mein Kind auch mit zum Osterfeuer genommen. Sperre mein Kind doch nicht weg, nur weil es am Morgen noch Läuse hatte. Weißt du denn so genau, das nicht behandelt wurde??? Bei uns gibt es da 1 Tag Frei. Achso, und mit behandeln meine ich auch, meinen Dampfreiniger anschmeißen und ALLES (Bette, Schränke, Teppiche, ...) abdampfen, Betten frisch beziehen, etc.! Alles was nicht gewaschen wurde kommt in Plastesäcke.

LG

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@Huevelfrau

Antwort von Birgit67 am 20.04.2009, 12:16 Uhr

so ganz kann ich dich auch nicht verstehen. Bei uns war am WE auch ein großes Fest - und wäre Sohnemann nicht krank hätten wir das auch ausgenützt und getrunken nur weil am Montag einfach die Woche anfängt wäre es nicht zu spät geworden so dass die Kinder pünktlich im Bett gewesen wären und auch ich genügend Zeit zum auskurieren gehabt hätte.

Und was das Freistellen betrifft: Man hat das Recht in der gesamten Grundschulzeit bis zu 3 Tage ein Kind freizustellen und das ist gedacht für Dinge wie z.B. wenn der Opa stirbt der in einem anderen Land wohnt oder wirklich mal ein Flug gebucht wird der 1 Tag vor Ferienbeginn startet. Aber das sind ausnahmen.

Das Schützenfest wiederholt sich doch jedes Jahr oder alle 2 Jahre aufs neue - und dann muss eine Regelung her. Ich weis ja jetzt nicht wie alt Deine Tochter ist - aber dann muss sie halt alleine ins Bett und dann gehts ab ganz normal zur Schule - warum soll sie früher aufhören oder gar nicht gehen?? Das kurze Aufstehen um sein Kind für die Schule zu richten bekommt man in jedem Zustand hin ob Restalkohol oder Krank. Und die Nachfrage bei Bekannten wo die Kinder die gleiche Schule besuchen zum Fragen - nimmst Du meine mit ist auch kein Problem - denn nicht jeder trinkt viel. Auch ich gehöre zu denen die lieber 1 weniger trinken und dafür fit sind am anderen Tag -- aber das ist jedem das seine mein Mann ist da auch anderst.

Dann hat man das Problem nicht weil keine busse fahren oder man selber fahren soll - wenn die normale Schulzeit abgesessen wird dann fahren auch die normalen Schulbusse oder andere wie sonst auch. Und am Nachmittag denke ich wirst auch Du wieder fit sein oder nicht???

Gruß Birgit

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Re: @birgit67

Antwort von Julie am 20.04.2009, 12:43 Uhr

Hi Birgit,
aus welchem Bundesland kommst du bzw. woher stammt deine Erkenntnis, dass man 3 Tage "Sonderurlaub" pro Kind in der Grundschulzeit "zur Verfügung" hat ???
Hier in NRW kenne ich nur die Regelung, dass die Schulleitung im Einzelfall entscheidet und das Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien grundsätzlich nicht möglich sind (Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel).
Von dieser 3-Tage-Regel weiß ich nichts (und ich müsste es wissen....)
Gruß, Julie

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Re: @birgit67

Antwort von Birgit67 am 20.04.2009, 12:48 Uhr

aus BaWü - und ich weis es weil ich mal mit jemanden geredet habe der sein Kind freistellen wollte wegen früherem Urlaubsflug in das Land der Mutter - da hat die Rektorin wohl gesagt, dass es für die GS-Zeit gilt: 3 Tage Sonderregelung - aber vielleicht war es ja nur für Urlaubszeiten so gedacht und nicht generell wie z.B. Todesfall in der Familie usw.

Gruß Birgit

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Re: Wegen Läusen und Ansteckung

Antwort von alphafrau1 am 20.04.2009, 14:36 Uhr

Ein Kind mit Läusen, das behandelt wurde, ist nach der Behandlung definitiv nicht mehr ansteckend, also bitte erst informieren und dann urteilen. VG pali

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Re: @birgit67

Antwort von Julie am 20.04.2009, 15:00 Uhr

Okay, danke.
Schulrecht ist ja Landesrecht und damit weichen die Regelungen voneinander ab.
Gruß, Julie

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Läuse und Ansteckung ...

Antwort von azalee am 20.04.2009, 17:22 Uhr

... also ich weiß nicht, seitdem die Vorschriften geändert wurden, dass bei Läusebefall das Kind nicht mehr so und so lange zuhause bleiben muss, hält sich die Läuseplage an den Grundschulen deutlich länger als vorher. Bei meiner Tochter hat die Schule fast 1 Jahr durchgehend damit zu kämpfen gehabt, obwohl sich alle Schüler korrekt nach Vorschrift verhalten haben. (Was hat der Hausmeister geflucht in der Zeit ...)

Kann also nicht so ganz stimmen, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht, sobald die Behandlung angefangen wurde. Auch wenn es von irgendwelchen Instituten in Berlin behauptet wird.

Ich würde ein Kind mit Läusen NICHT mit anderen zusammenkommen lassen.

azalee

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Da besteht nicht zwangsweise ein Zusammenhang

Antwort von +emfut+ am 20.04.2009, 18:57 Uhr

Bei uns wurden keine Vorschriften geändert bzgl. Zuhausebleiben, und Läuseplagen sind trotzdem hartnäckiger als früher. Das liegt schlicht und ergreifend daran, daß die blöden Viecher inzwischen gegen viele Mittel resistent sind - vor allem gegen die inzwischen sehr beliebten aber reichlich nutzlosen "harmlosen" Mittel.

Früher hat man keine Skrupel gehabt, literwiese Chemie draufzukippen. War sicher nicht immer wirklich toll für die Kinderkopfinhalte, aber wenigstens war es effektiv .....

Wenn man ABSOLUT KORREKT behandelt mit einem "richtigen" Mittel und nicht irgendwelchem Heititei, dann ist das Kind nach der ersten Behandlung nicht mehr ansteckend.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Läuse - mangelnde Disziplin

Antwort von Julie am 20.04.2009, 19:16 Uhr

Ich denke, das Problem bei Läusen (wir sind schon ganz schön weit weg vom ursprünglichen Thema) ist nicht allein die zunehmende Resistenz der Viecher gegen diverse Mittel (mein Geheimtipp immer noch: Prioderm aus den Niederlanden, in aller Regel auch über Versandapotheken zu beziehen), sondern auch die mangelnde Disziplin der Eltern, was die zweite Behandlung angeht, die ja einfach mal erforderlich ist.
Viele glauben nämlich (richtigerweise), dass das Kind nach der ersten Behandlung nicht mehr ansteckend ist und vergessen dann (fälschlicherweise) die wichtige Nachbehandlung 8 bis 10 Tage nach der ersten.
Und schon geht der Kreislauf wieder von vorne los...
Das ganze gepaart mit einer gewissen "Scham", was den Läusebefall angeht (O-Ton meines Mannes: Sind wir eigentlich die einzigen Deppen, die tatsächlich an der Schule Bescheid sagen, wenn das Kind sich mit Läusen angesteckt hat ?) und man steht auf verlorenem Posten.....
Und dennoch: Unmittelbar nach der ersten Behandlung kann das Kind wieder die Gemeinschaftseinrichtung besuchen und am öffentlichen Leben teilhaben - sagt unser Gesundheitsamt (und die müssen es ja wissen) ....

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Regelung 3 Tage

Antwort von Pemmaus am 21.04.2009, 11:52 Uhr

... gibts bei uns (Sachsen-Anhalt) auch. Jedenfalls hat mir mal die Klassenlehrerin meiner Tochter davon erzählt. Vielleicht ist das auch schulintern geregelt?

LG
Pem

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Re: Läuse - mangelnde Disziplin - Nachbehandlung - Prophylaxe

Antwort von Alexa1978 am 21.04.2009, 16:55 Uhr

Nach der ersten Behandlung - sofern diese sorgfältig durchgeführt wurde (Hinweise für Familienmitglieder, Wäsche etc. beachten !!) - ist man läusefrei und auch nicht mehr "ansteckend" und darf dann natürlich wieder unter die Leute. Wie Julie aber schon geschrieben hat, gehört zur richtigen Behandlung auch die Nachbehandlung und diese wird gerne "vergessen".

Besonders schlimm finde ich die Hysterie an unserer Schule, wenn `mal wieder Lausalarm gegeben wird. Man soll dann gleich seine Kinder zu Hause prophylaktisch mit einem Lausshampoo behandeln. DAS finde ich schlichtweg übertrieben. Die tägliche Kontrolle der Haare auf Nissen sollte reichen. Wenn da nix ist, gehört auch nix prophylaktisch behandelt.

Prophylaktisch wasche ich nur die Kleidung (Mützen, Jacken) in "Läusezeiten" öfter `mal durch als sonst.

lG, Alexa

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Re: Läuse - mangelnde Disziplin - Nachbehandlung - Prophylaxe-LINKTIP dazu

Antwort von alphafrau1 am 21.04.2009, 17:42 Uhr

http://www.pediculosis-gesellschaft.de/html/bug_buster_kit.html

Ich hatte es satt, meinen Töchtern ständig die chemische Keule über den Kopf zu kippen, nur weil es einige Mamas einfach nicht schaffen, die Behandlung und vor allem die Nachbehandlung nach Anweisung durchzuführen. Jetzt "befreie" ich sie lieber mit dem Bug-buster-Kit. VG pali

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