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Geschrieben von Miolilo am 01.12.2010, 21:21 Uhr

Wie gesagt

"Langt es denn wenn er mir das schriftlich gibt und ich es bei der Schule einreiche (die ja nur darauf wartet den Nachteilsausgleich zu gewähren)?"

Der Schulpsychologe wird es noch bestätigen.
Im Grunde reine Formsache, nur es kann ein paar "Tage " daueren.
Bei uns war es dann immer so, dass man als Lehrerin dazu dann immer noch Hinweise bekommen hat, wie man den Nachteilsausgleich durchführen soll.

Mio

 
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