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Geschrieben von marie74 am 07.02.2014, 16:29 Uhr

was ist I status

Meistens wird -wie hier schon geschrieben- unter I-Status, die integrative Beschulung oder inklusive Beschulung eines Kinder verstanden, dass Förderbedarf zugewiesen bekommen hat. In NRW dürfen die Eltern jetzt wählen, ob ihr Kind dann an einer Förderschule unterrichtet werden soll oder im gemeinsamen Unterricht (GU) an einer Regelschule (Grundschule oder weiterführende Schule). Gemeinsamer Unterricht heißt es in NRW, sobald Kinder mit Förderbedarf in einer Klasse mit den anderen Schulkindern sitzen.

Theoretisch sollten die Klassen nicht so groß sein. Praktisch sieht es anders aus: Auf der Gesamtschule z.B. 30 Kinder in der Klasse, darunter ein Kind mit Förderbedarf. Eine Freundin von mir unterrichtet an einer Grundschule: 28 Kinder in der Klasse, davon 8 Kinder mit Förderbedarf. Der Sonderschullehrer kommt 2 Stunden in der Woche - für alle zusammen. Nicht pro Tag zwei Stunden, sondern einmal die Woche zwei Stunden.

Manche Kinder haben einen Integrationshelfer. Streng genommen sind das die wirklichen I-Kinder. Den Integrationshelfer können auch Kinder an der Förderschule bewilligt bekommen, z.B. autitstische Kinder oder Kinder mit Problemen im emotionalen und sozialen Bereich (bei massiv ausgeprägtem ADHS). In NRW sind die Intergrationshelfer oft ungelernte Kräfte, als Qualifikation reicht z.B. Mutter sein oder eine abgebrochene Erzieher-Ausbidlung. Sie werden auch schlecht bezahlt.

 
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