Grundschule

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Geschrieben von 2auseinemholz am 30.01.2015, 12:01 Uhr

Umstieg

Hallo!

An die vierjährige Grundschule schließen sich folgende weiterführenden Schulen an:

die Hauptschule
die Realschule
die Mittelstufenschule
die kooperative und die integrierte Gesamtschule und
das Gymnasium.
Daneben gibt es weiterhin auch Förderschulen.

1. Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen in der Grundschule
In der Jahrgangsstufe 1 werden keine Ziffernnoten erteilt. Die Eltern erhalten Informationen zur Entwicklung ihres Kindes durch schriftliche Aussagen über den Leistungsstand. Generell sollen Kinder innerhalb der Grundschule versetzt werden und Nichtversetzungen die Ausnahme sein. Eine Nichtversetzung in die Jahrgangsstufe 2 ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn andernfalls die Entwicklung des Kindes erheblich beeinträchtigt wäre. Für den Fremdsprachenunterricht werden Noten vergeben, diese sind aber von der Versetzungsrelevanz ausgenommen.

2. Übertrittsregelungen in die Weiterführenden Schulen
Das Grundschulgutachten enthält die Empfehlung für den weiteren Bildungsgang. Kinder ohne Gymnasial- oder Realschulempfehlung können auf diese Schule wechseln, wenn die Eltern es wünschen. Die aufnehmende Schule wird über die anderslautende Empfehlung der Klassenkonferenz informiert. Am Ende des ersten Schulhalbjahres in Klasse 5 oder am Ende des Schuljahres der 5. Jahrgangsstufe können diese Schüler in eine andere Schulform versetzt werden, wenn Leistungsentwicklung, Leistungsstand und Arbeitshaltung die Anforderungen des gewählten Bildungsganges nicht erfüllen und eine erfolgreiche weitere Teilnahme am Unterricht des gewählten Bildungsganges nicht zu erwarten ist.

3. Inklusion
Seit dem 01.08.2014 haben Eltern von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein gesetzlich verankertes Wahlrecht zwischen einem inklusiven Unterrichtsangebot an der Schwerpunktschule und einem speziell auf die jeweilige Beeinträchtigung abgestellten Angebot an einer Förderschule für ihre Kinder. Ziel des Landeskonzeptes für die Weiterentwicklung der Inklusion im schulischen Bereich ist es, Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen optimale Teilhabechancen im Bildungsbereich zu eröffnen.

HIER ist es so, dass nach maximal 5 Schuljahren der Besuch der Grundschule endet und es gibt eben ein Grundschulgutachten und eine Empfehlung für die weitere Schullaufbahn. Du kannst für dein Kind die Schule frei wählen, es sollte sich aber spätestens am Ende der 5. Klasse auf dem gewählten Weg bewährt haben, sonst hat die Schule ziemlich viel Mitsprachrecht wohin es weiter geht und dafür so ziemlich wenig, sollte die Grundschulempfehlung anders lauten als der gewählte Weg.
Auf die HS kommt man einfach so, weil die GS zu Ende ist. Bei sonderpäd. Förderbedarf hast Du noch ein paar mehr Auswahlmöglichkeiten: Inklusion in eiern Regel-Schwerpunktschule oder Förderschule.

Hier kommt es tatsächlich auf die HS an, wie man dort beschult wird. In dem HS-Zweig der Gesamtschule um die Ecke sind die Klassen mit maximal 14 Kinder, und die haben sehr viele Projekte, die diese Kinder auf ein selbständiges Leben vorbereiten, d.h. der Einstieg ins Berufsleben sthet da ganz weit im Vordergrund und es wird ab der 5. Klasse (auch individuell stark) gefördert.
Woanders wird mehr verwahrt und die Schulpflicht abgesessen.

LG, 2.

 
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