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Geschrieben von Henni am 06.12.2008, 9:40 Uhr

Uaaa...hab mich bei einer Frage vertippt, und nun...

Hallo

ich korrigiere grad einen WZG Test in Klasse 8, geht ums Jugendschutzgesetz. Nun hab ich mich bei einer Frage ehrlich gesagt "vertippt", also was vergessen, und anders als geplant steht nun folgenede Frage auf dem Test:

Darf eine Schule einem 18 jährigen Schüler verbieten, auf dem Schulhof zu rauchen?

Wie ist denn da nun die richtige Antwort? Der Zusatz war eingetlich: "wenn es laut Schulordnung verboten ist"...

aber wie ist es generell? Auch verboten, oder?

Danke Henni

 
11 Antworten:

Re: Uaaa...hab mich bei einer Frage vertippt, und nun...

Antwort von IngeA am 06.12.2008, 10:03 Uhr

Hallo,

ehrlich gesagt verstehe ich die Frage mit Zusatz noch weniger als ohne. Die Schule kann doch nur über die Schulordnung verbieten. In dem Zusatz wäre ja quasi schon die Antwort drin.

LG Inge

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*g* du hast recht...

Antwort von Henni am 06.12.2008, 10:19 Uhr

die Frage ist absolut verkorkst, herrje, die Funktion ausschneiden /Einfügen...*g*

Also: hab meine Arbeit so weit durch, und alle haben geschrieben: Ja, die Schule regelt diese Dinge in der Schulordnung *braaaaaaaaaaav* (nur einer schrieb: Nein, man darf mit 16 überall rauchen..na klasse, der hätte den Punkt aber eh nie bekommen...)
..zum Glück hab ich ansonsten clevere schüler...manno...es ist immer SOOOOO doof, wenn einem als Lehrer eine Frage nicht gelingt..kommt aber zum Glück nciht so oft vor...aber dies war daneben...tststs...

ziehmichamohr HEnni

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Re: Uaaa...hab mich bei einer Frage vertippt, und nun...

Antwort von Ebba am 06.12.2008, 10:27 Uhr

Natuerlich ist es verboten, ganz unabhängig von Schulordnung, zumindest in NRW und in den anderen Bundesländern mit Sicherheit auch.

Nichtraucherschutzgesetz NRW:

§ 2
Begriffsbestimmungen
(...)
3. Erziehungs- und Bildungseinrichtungen:
a) Schulen im Sinne des § 6 Abs. 1 Schulgesetz,
b) Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches,
c) Einrichtungen der Erwachsenenbildung unabhängig von ihrer Trägerschaft sowie
d) Universitäten und Fachhochschulen, Kunst- und Musikhochschulen;
(...)

§ 3
Rauchverbot
(1) Das Rauchen ist nach Maßgabe dieses Gesetzes in den Einrichtungen nach § 2 Nrn. 1 bis 6 verboten. Für Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Sinne von § 2 Nr. 3 Buchstaben a) und b) gilt das Rauchverbot, abweichend von § 1 Abs. 1 Satz 1, auf dem gesamten Grundstück im Zusammenhang mit einrichtungsbezogenen Veranstaltungen. Für Schulen im Sinne von § 2 Nr. 3 Buchstabe a) gilt das Rauchverbot überdies für schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgrundstücks.
(...)

Nur habt ihr, nehme ich an, im Unterricht nicht ueber dieses oder das in Deinem Bundesland (sofern es nicht NRW ist) geltende Gesetz gesprochen, so dass Du von Deinen Schuelern die richtige Antwort kaum erwarten kannst (zumal Du sie wohl selbst nicht kanntest :-) ).

IMHO kann die Frage nicht bewertet werden. Du solltest dazu stehen, dass sie fuer Deine Schueler nicht korrekt zu beantworten war. Es sei denn, ihr habt doch ueber obiges Gesetz diskutiert.

Liebe Grueße
Ebba

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wei ja nicht wie es in D ist...

Antwort von sisyphos am 06.12.2008, 12:26 Uhr

...aber bei uns in Österreich, dürfen weder Lehrer noch Schüler am Schulhof rauchen, bzw. auf Schulgrund.

Deshalb wäre für mich die Frage mit ja zu beantworten, obwohl in diesen Fall die schule da gar nix mehr verbieten braucht, da es ja eh Gesetz ist:-)

lg S

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Jajajaaaaa

Antwort von Henni am 06.12.2008, 13:42 Uhr

ich geb ja, zu ihr habt mich erwischt, denn wir hatten;

dass Rauchen erst ab 18 erlaubt ist
und wir hatten besprochen, dass es natürlich trotzdem verboten sein ann, obwohl jemand 18 ist, also z.B. in öffentlichen Gebäuden etc. Über den Schulhof hatten wir nciht geredet, denn wir haben ja auch keien Schüler, die 18 sind!

Aber: cih weiß es ECHT nciht hier für Ba Wü, ob es generell auf Schulhöfen verboten ist..weiß das wer??? Wie gesagt: bie uns trifft es niemanden, sind eh alle zu jung...

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Na der Schulhof gehört doch direkt zu einem öffentlichen Gebäude...

Antwort von mozipan am 06.12.2008, 14:02 Uhr

und wird auch wie ein solches genutzt, daher würde ich schon sagen, dass das demgemäß under das Nichtraucherschutzgesetz fällt und daher das Rauchen dort verboten ist. Egal ob 18 oder nicht.

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Henni

Antwort von pickpick am 06.12.2008, 16:12 Uhr

Hallo,

ich war bis vor einem Jahr noch an der Berufsfachschule und da war das Rauchen auf destimmten Flächen erlaubt. Allerdings hat bei 5000 Schülern keienr darauf geachtet, ob jemand am Anfang noch nicht 16, bzw. später 18 Jahre alt war.

An den Schulen davor war es für Jugendlich ab 16 Jahren weit abseits vom Schuss erlaubt. Aber auch da stand immer ein Lehrer dabei.

Ich komm übrigens aus Ba-Wü.

Liebe grüüße

Jenny

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Re: Uaaa...hab mich bei einer Frage vertippt, und nun...

Antwort von glückskinder am 06.12.2008, 20:28 Uhr

Es ist verboten.

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Re: Jajajaaaaa

Antwort von Ebba am 06.12.2008, 23:45 Uhr

Das hättest Du aber ziemlich leicht selbst ergoogeln können:

http://www.uni-heidelberg.de/imperia/md/content/jrc/2607/entwurf_nichtraucherschutzgesetz_250407.pdf

dort insbes. § 2

Aber!!!
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080730_1bvr326207.html

und darum:

http://www.sm.baden-wuerttemberg.de/fm7/1442/Versandfassung_NPA_Vorblatt_Gesetzentwurf_Begr%FCndung_%C4nderung_LNRSchG_.pdf

http://www.sm.baden-wuerttemberg.de/fm7/1442/Erlass_des_SM_vom_310708_zur_Umsetzung.pdf

Dennoch! Auf dem Schulhof ist aufgrund des Nichtraucherschutzsgesetzes BW Rauchen verboten.

Liebe Grueße
Ebba

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Was ist eigentlich mit Grünanlagen?

Antwort von azalee am 07.12.2008, 16:44 Uhr

Das würde mich mal interessieren. Das Land verbietet zwar das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, der Schulhof gehört auch irgendwie dazu, aber was ist mit weitläufigeren Grünanlagen, die eventuell auch noch mit der Stadtbibliothek und einem Krankenhaus geteilt werden müssen?

Kann ich einem minderjährigen / volljährigen Schüler per Schulordnung das Rauchen auf Nicht-Schulflächen, die aber genutzt werden dürfen, verbieten?

azalee

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Sicher nicht.

Antwort von Trini am 08.12.2008, 8:22 Uhr

Wenn die 18jährigen das Schulgelände in der Pause verlassen dürfen, dürfen sie auch rauchen.

Trini

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