Geschrieben von messa am 27.01.2009, 11:18 Uhr |
Sprachheilschule
Hallo,
mein Sohn muss wegen seiner Entwicklungsverzögerungen nun in eine Sprachheilschule.
Nun ist es so, das die eine Schule 10 km weg ist, d.h. er würde früh eine viertel Stunde mit dem Taxi fahren, was ja optimal wäre.
Jetzt habe ich einen Brief vom Sozialamt bekommen, das mein Sohn in eine andere, 45 km entfernte Schule müsse, da die andere nicht in unserem Landkreis liegt....
Ich bin total von den Socken, sowas nennt sich zum Wohle des Kindes?
Er wäre tgl. von 5.30 Uhr bis 17.00 unterwegs!!!
Ist das nicht eine Unverschämtheit einem Kind, was es sowieso schon schwer hat, das anzutun?
Hat von Euch jemand eine Ahnung, ob man hier was machen kann? An wenn wendet man sich? An den Landrat??
Ach Mensch, ich dachte, endlich haben wir unseren Weg gefunden....könnte heulen
Traurige Grüße und danke für Tips.
Re: Sprachheilschule
Antwort von dhana am 27.01.2009, 12:24 Uhr
Hallo,
warum vom Sozialamt? die sind dafür doch gar nicht zuständig - zumindest bei uns nicht.
Da läuft das ganze wenn dann über das Schulamt.
Schreib einfach mal einen Antrag auf einschulung in eine Gastschule - und gib die deutlich geringeren Fahrzeiten/Wege als Grund an.
Am besten direkt mit der Sprachheilschule dort zusammenarbeiten - die können dir bestimmt genau sagen wie man das am besten macht.
Nicht aufgeben - Gastschulbeiträge sind zwar teuer für den Landkreis - aber wenn triftige Gründe vorliegen geht das schon.
Grüße Dhana
Re: Sprachheilschule
Antwort von wickiemama am 27.01.2009, 14:07 Uhr
bei uns in Bayern ist da auch das Sozialamt zuständig. Die übernehmen die Kosten für "von Behinderung bedrohter Kinder"
Bei uns war das mit dem Sprachheilkiga so. Wir hatten einen in 5 Km Entfernung, aber im anderen Landkreis.... Also mußte er in einen, der ca 30 km entfernt war. Und war morgens und Mittags jeweils 50 min mit dem Bus unterwegs...
Re: Sprachheilschule
Antwort von Sylvia G. am 27.01.2009, 14:18 Uhr
Hallo,
bei uns war es ähnlich. Wir wohnen auch an der Grenze zum nächsten Landkreis.
Egal, da nimmt keiner Rücksicht. Mein Sohn war jeden Tag ca. 1 1/2 Stunden einfach mit dem Bus unterwegs.
Wir haben auch beim Landratsamt angerufen (ist bei uns zuständig - BW), mit dem Rektor der Schule gesprochen. Antwort: Das ist zumutbar......
Wir haben zwei Jahre Sprachheilkindergarten und noch ein 3/4 Jahr Sprachheilschule hinter uns. Stephan geht nun seit Pfingsten letzten Jahres auf die Regelschule und genießt die kurzen Wege. Es war für ihn wirklich eine Belastung.
Am schlimmsten war es im Sommer bei 30 °C im unklimatisierten Auto. Da waren Kopfschmerzen an der Tagesordnung. Aber das interessiert die Herren und Damen auf den Ämtern reichlich wenig.
Gruß Sylvia
Re: Sprachheilschule
Antwort von mäusekinder am 31.01.2009, 17:41 Uhr
hallo,
mein sohn geht auf die sprachheilvorschule die ist zum glück gleich um die ecke. bei uns sind die schulämter zuständig.
ich würde gegen den bescheid vom sozialamt einspruch einlegen begründung zum einen kindeswohl wegen sozialer kontakte so können kinder keine freundschaften aufbauen pflegen und halten daher droht isolation und gerade bei sprachlich gehändikäpten kindern ist es wichtig soziale kontakte zupflegen.das ist bei einer solchern wegstrecke nicht mehr möglich da verabredungen mit klassenkameraden zeitlich gar nicht gehen und im ort selber wohl bei einer heimkunftszeit von 17 uhr auch unmöglich ist.
des weiteren ist die fahrt schule vor ort und zuständige schule bestimmt auch ein kostenfaktor.
zum anderen geh zum kinderarzt und hol dir ne bescheinigung das dein sohn immer ins auto kübelt bei längreren fahrten etc. ich würd alles auffahren was geht.
wünsche dir viel glück
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