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Geschrieben von birtejohanna am 04.05.2011, 18:23 Uhr

Schule will Rad-Wander-Weg nicht als Schulweg anerkennen!

Hallo!

Wir streiten uns gerade mit der Schulleitung unserer Wunschschule.

Unser Sohn hat einen Ablehungsbescheid erhalten mit der Begründung, unser (von der Schule ermittelte) Schulweg von ca. 1,7 km sei zu lang und es gäbe Kinder, die näher an der Schule wohnen würden und somit bevorzugt werden müssen. Die Schulleitung hat hier nur die verkehrsüblichen Straßen berücksichtigt, wozu sie angeblich verpflichtet ist.

Tatsächlich gibt es aber eine Abkürzung durch ein kleines Naturschutzgebiet. Das bedeutet für uns: 500 Meter öffentlicher, befestigter Rad-Wander-Weg und 800 Meter Fuß-/Radweg an der Straße entlang (=1,3 km). Also eine Ersparnis von 400 Metern! Da wir die meiste Zeit im Jahr (mangels Auto) mit dem Fahrrad zur Schule fahren, haben wir diesen (auch sichereren) Weg als unseren Schulweg angegeben.

Diesen Rad-Wander-Weg will die Schulleitung aber nicht als offiziellen Schulweg anerkennen, obwohl er von der Stadt Hamburg betrieben und unterhalten wird. Nur zum besseren Verständnis: Dieser Weg ist keinesfalls ein "Feldweg", sondern 2,5 Meter breit - anfangs nur befestigt, später dann geteert.

Würde uns die Schulleitung diesen kürzeren Schulweg anerkennen, könnte unser Sohn die Schule besuchen, so viel erfuhren wir schon.

Ich habe aber im Gespräch auch ehrlich zugegeben, dass wir an kalten Herbsttagen und in den Wintermonaten mit dem Bus fahren werden.

Für die Schulleitung ein "gefundenes Fressen". Für sie muss ein Schulweg "verkehrsüblich" und ganzjährig zu benutzen sein...

Und nun meine Fragen:
1. Gibt es bezüglich "Schulweg" eine eindeutige, gesetzliche Regelung?
2. Lohnt sich ein angeblich kostenpflichtiges Widerspruchsverfahren gegen den Ablehnungsbescheid der Schule?
3. Sollte ich mit meinem Anliegen lieber gleich mit der Schulbehörde in Kontakt treten und die Schulleitung übergehen?

Lieben Dank für Eure Antworten! Weiß nicht weiter...

 
20 Antworten:

Re: Schule will Rad-Wander-Weg nicht als Schulweg anerkennen!

Antwort von Haselmaus00 am 04.05.2011, 20:30 Uhr

Hallo,

wie alt ist denn dein Sohn ?? kommt er in die 1 Klasse, dann weiß ich nicht ob die Schule das erlauben kann daß er mit dem Rad fährt, war bei unserer Schule auch so. Erst wenn die Kids ihre Fahrrad Prüfung haben dürfen die mit dem Rad kommen.

Aber dein Anliegen ist ja was andres..Ich schätze schon daß die von einem "normalen" Schulweg ausgehen.

Schulbus : Bei uns Haben die Kids sofern sie unter 1 - 2 Kilometer von der Schule wohnen, keinen Anspruch auf den Schulbus...Zu Fuß dürfen Sie gehen, aber nicht mit Rad fahren.....Total Irre,oder???

Komische Schule wo Kinder mit Längerem Schulweg nicht dorthin gehen dürfen

Schau mal ob du da was findest:

http://www.hamburg.de/schulrecht/

http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/menu/1285385/index.html?ROOT=1189242

Oder Hier steht : In Hamburg gibt es keine rechtliche Regelung zum Thema Schulwegpläne, die allerdings von der Polizei erstellt werden.
http://www.schulwegplaene.de/regelungen/50427096830e6c505/index.html

habs mir nicht durch gelesen, aber vill findest ja was....

Mit der Schulbehörde was zu erreichen ist schwierig, hatte ich aus anderem Grund hinter mir.......

Liebe Grüße, Petra

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Würdest Du Dein Kind SO wirklich alleine in die Schule fahren lassen?

Antwort von celmin am 04.05.2011, 20:54 Uhr

Ich überlege mir gerade, ob ich einen Erstklässler alleine jeden Tag durch ein Naturschutzgebiet fahren lassen würde..... Nein, würde ich nicht. Bereits im Herbst ist es morgens noch dunkel und so würde er sogar im Dunkeln durch dieses einsame Gebiet fahren. Das wäre mir zu gefährlich. Dir selbst nicht?
Ich nehme jetzt an, dass kein anderes Kind mit ihm fahren würde, weil Du ja selbst schon Probleme mit der Schule wegen dem Schulweg hast.

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Re: Würdest Du Dein Kind SO wirklich alleine in die Schule fahren lassen?

Antwort von birtejohanna am 04.05.2011, 22:11 Uhr

Vielleicht hätte ich dazu sagen sollen, dass ich zusammen mit meinem 6-jährigen Sohn zur Schule fahre, dann weiter zu meinem Arbeitsplatz, mittags wieder zur Schule und dann mit Sohnemann wieder nach Haus. Er müßte den Weg nicht allein fahren - das wäre mir auch noch zu gefährlich!

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Re: Würdest Du Dein Kind SO wirklich alleine in die Schule fahren lassen?

Antwort von berita am 05.05.2011, 7:11 Uhr

Wenn es dir wirklich wichtig ist, nimm dir einen Anwalt. Ich habe schon mehrmals gehört, dass das zum Erfolg führen kann (u.a. von einem Schulleiter, wohne auch in HH). Es wäre aber gut, wenn du noch den einen oder anderen Grund auf Lager hättest, warum dein Kind auf genau diese Schule gehen soll (z.B. besonderes Konzept, das woanders nicht geboten wird).

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Re: Schule will Rad-Wander-Weg nicht als Schulweg anerkennen!

Antwort von AllesOK am 05.05.2011, 9:53 Uhr

Also ehrlich gesagt möchte ich mein Kind in keine Schule geben, in der ich schon im Vorfeld mit Anwalt und Schulbehörde um einen Platz kämpfen muss. Da hätte ich Bedenken, ob sie auch gut behandelt wird oder schon als "Störenfried" eingeschult wird.

Kommt für Euch keine andere Lösung/andere Schule?

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Gebürebpflichtiger Widerruf?

Antwort von haima am 05.05.2011, 10:06 Uhr

Kann dir zum Schulweg nichts sagen.

Aber ich bezweifle doch stark, dass ein Widerspruch auf einen Bescheid einer Behörde oder anderen offiziellen Stelle (Schule) gebürenpflichtig sein soll. Da würd ich nochmal nachfragen, vielleicht im Rathaus oder tatsächlich beim Schulamt.

Was soll das denn kosten?

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Re: Gebürebpflichtiger Widerruf?

Antwort von birtejohanna am 05.05.2011, 10:50 Uhr

Erstmal lieben Dank für Eure Unterstützung!

Wenn unser Widerspruch zurückgewiesen wird, müssen wir -laut Schulleitung- Kosten in Höhe von 80 EURO für die Bearbeitung unseres Widerspruchsverfahrens zahlen. Nur wenn unserem Widerspruch stattgegeben wird, ist das ganze für uns kostenlos.

Bezüglich eines Anwalts habe ich auch so meine Bedenken.

Es gäbe zwar noch eine andere Schule in der Nähe. Da er aber dort niemanden kennt und diese Schule einen ganz schlechten Ruf hat, möchten wir nicht, dass er sie besucht. Wir sind vom Schulkonzept unserer Wunschschule überzeugt. Unser Sohn hat dort auch schon die Vorschule besucht und tolle erste Lernerfolge erzielt. Da möchten wir natürlich weiter anknüpfen.

Ich habe heute zusätzlich noch herausgefunden, dass 2 Kinder, die mit unserem Sohn zusammen die Vorschule in unserer Wunschschule besuchen, aber eigentlich gar nicht im Anmeldeverbund der Schule wohnen, kurzfristig umgemeldet wurden und einen Schulplatz erhalten haben! Sie wohnen jetzt beide offiziell bei Verwandten- ganz in der Nähe der Schule! (Zur Erklärung: Bei uns in Hamburg werden die Schulplätze zuerst an Kinder, die in einem sogenannten "Anmeldeverbund" der Schulen wohnen, verteilt. Muss man wie eine Art "Einzugsgebiet" verstehen.) Ich finde solche Ummeldungen einfach unfair! Vielleicht wäre unter diesen 2 Plätzen genau unser gewesen!? Wie skrupellos sind manche Eltern? Da wird mal eben einem anderen Kind, welches im Anmeldeverbund wohnt, der ersehnte Schulplatz mit Adressenbetrug vor der Nase weggeschnappt!? Vermutlich hätten wir uns dann das ganze "hin und her" wegen des Schulweges schenken können. Ich bin sprachlos...

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Re: Vermutlich wäre dann ein Anwalt nötig, weil...

Antwort von Hexhex am 05.05.2011, 11:07 Uhr

Hallo,

Widersprüche gegen amtliche Entscheide kosten normalerweise nichts. Auch ich habe schon zweimal Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid (da ging's um die weiterführende Schule) eingelegt. Einmal wurde ihm stattgegeben. Aber auch der andere, abgelehnte Widerspruch war nicht mit Gebühren verbunden. Das kann eigentlich auch nicht angehen, denn jeder Staatsbürger hat das Recht, gegen behördliche Entscheidungen und Bescheide Widerspruch einzulegen. Es könnte sein, dass Eure Schule hier eine willkürliche "Bearbeitungsgebühr" erhebt, um Eltern abzuschrecken. Und es ist die Frage, ob dies rechtens ist.

Davon aber nun abgesehen: Es gibt gute Argumente für Euren Widerspruch. Leider ist es aber in solchen Zweifelsfällen oft so, dass man diese ohne anwaltliche Hilfe und die Bereitschaft, notfalls auch vor Gericht zu gehen, nicht klären kann. Die Schule hat ja schon signalisiert, dass Euer Widerspruch vermutlich abschlägig beschieden wird - und dann gibt es nur noch den Weg vor Gericht.

Wenn Ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, würde ich ruhig Widerspruch einlegen und im Falle einer Ablehnung einen Anwalts-Beratungstermin vereinbaren. Das ist keine große Sache und muss noch nicht heißen, dass man letztlich auch tatsächlich klagt. Die Erfahrung (mein Vater ist Jurist) zeigt übrigens, dass man - wenn man in so einem gut begründeten und daher relativ aussichtsreichen Fall den Weg zum Anwalt nicht scheut - gute Aussichten auf Erfolg hat!

LG

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Re: Vermutlich wäre dann ein Anwalt nötig, weil...

Antwort von birtejohanna am 05.05.2011, 11:29 Uhr

Ja, danke! Werden dann wohl den schweren Schritt zum Anwalt wagen müssen. Habe nur Angst, dass die Schule unserem Sohn das Leben schwer machen könnte, sollte er tatsächlich mit Hilfe eines Anwalts einen Schulplatz bekommen...

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Für mich ist das mal wieder...

Antwort von MM am 05.05.2011, 11:38 Uhr

... ein Beispiel dafür, wie absurd es ist, wenn es bei der Grundschule keine freie Schulwahl gibt!!! Ich verstehe das echt absolut nicht und kann es nicht gutheissen! Ich meine, ihr habt mit dem Schulweg KEIN Problem, warum muss dann irgendeine Behörde eines draus machen???
Und auch wenn der Schulweg länger wäre - OK, aber das ist doch EURE Sache, Ihr bzw. euer Sohn muss damit leben, ihr müsst es organisatorisch hinbekommen. Nicht irgendwelche Beamten! Ich kenne Leute, die karren ihre Kinder durch die halbe Stadt - das wäre absolut nicht mein/unser Ding (bin froh, dass die von uns gewählte Schule zufällig auch die ist, die hier um die Ecke liegt), aber trotzden ist es doch DEREN Sache!

Ist es so, dass in eurer Schule keine freien Plätze mehr sind und die Ablehnung mit dieser Schulweggeschichte begründet wird? Bzw. sind die vorhandenen Plätze für die reserviert, deren Schulweg kürzer ist?

Meine Meinung ist (obwohl das hier jetzt leider nicht weiterhilft) - man sollte sich die Grundschule ganz normal aussuchen können. Ich empfinde das als so etwas wie ein Grundrecht. Und hier in Tschechien ist das auch so.

Klar haben, wenn das INteresse grösser ist als die Kapazität der Schule, die, die aus dem "Einzugsgebiet" (gab es früher vor längrere Zeit mal, vor 1989) kommen, Vorrang. (Dann gibt es auch noch weitere Kriterien, wie Geschwister... etc.) Aber wenn dann doch jemand abspringt, doch an eine andere Schule geht oder zurückgestellt wird, rücken halt die anderen nach - und solche Sachen mit dem Schulweg interessieren da keinen. Wie das wer schulwegsorganisatorisch macht, geht doch niemanden sonst etwas an.

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Re: Gebürebpflichtiger Widerruf?

Antwort von Alexa1978 am 05.05.2011, 11:39 Uhr

Eine Ummeldung hätte aber Konsequenzen. Kindergeld etc. ... Bist du dir wirklich sicher, dass das stimmt - woher hast du diese Information überhaupt?

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Re: Vermutlich wäre dann ein Anwalt nötig, weil...

Antwort von Haselmaus00 am 05.05.2011, 12:37 Uhr

Hallo,

.....Habe nur Angst, dass die Schule unserem Sohn das Leben schwer machen könnte, sollte er tatsächlich mit Hilfe eines Anwalts einen Schulplatz bekommen...

Willst du das wirklich ??? oder nur weil er da auch jemanden auf der Schule kennt??? oder DU das willst weils auf deinem Arbeitsweg liegt???

Kinder sehen das anders als Erwachsene. Er findet genauso schnell in der anderen Schule Freunde. Wenn er mal in eine weiterführende Schule geht, kommt er ja auch mit anderen Kinder zusammen.. wir sind umgezogen und er musste auf eine andere Schule. Er hat da sofort neue Freunde gefunden....

Woher weist du das die einen schlechten Ruf hat?? Bzw warum???
Es gibt doch immer irgendwo was. Bei uns wurde ein 7.Klässler schon beim verticken Von Mariuhana erwischt. und deshalb hat die Schule jetzt einen schlechten Ruf??

Mhh wenn ich mir das nochmal hier durchlese, ich würde es nicht devinitiv machen !!!!

Meine Frage: Was will dein Sohn ??????

L.G.Petra

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Re: Freie Wahl soll ja auch kommen...

Antwort von Bonnie am 05.05.2011, 14:30 Uhr

Soviel ich weiß, wird zumindest hier in NRW diskutiert, die freie Grundschulwahl unabhängig von Schulbezirken einzuführen - also ich wäre auch dafür. Konkurrenz belebt ja auch das Geschäft, die Schulen müssten dann auch mal ein bisschen was dafür tun, genug Schüler zu bekommen, statt sie zugeteilt zu kriegen. So etwas ist immer gut.

LG

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Re: Freie Wahl soll ja auch kommen...bei uns in NRW ist sie

Antwort von fille am 05.05.2011, 14:47 Uhr

hier bei uns gibt es keine Grundschulbezirke mehr. Jeder kann sein Kind dort anmelden, wo er möchte. Allerdings ist es wohl so, dass die Kinder aus dem nahen Umfeld bevorzugt werden.
Möglicherweise hat es bei dieser Schulweggeschichte aber einen versicherungstechnischen Hintergrund und der Schulweg wird deshalb nicht "anerkannt"?
Hier gibt es aus den einzelnen Gegenden zur Schule offizielle Schulwege, weil es wohl eine Versicherungsfrage ist, welchen Weg die Kinder nehmen. die Kinder sind ja (über wen eigentlich??) auf dem Schulweg versichert und es zählt nun wohl nicht jeder Weg als Schulweg.

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Re: @birtejohanna

Antwort von montpelle am 05.05.2011, 14:47 Uhr

"und diese Schule einen ganz schlechten Ruf hat, möchten wir nicht, dass er sie besucht."

Ich wundere mich immer wieder, wieviel auf den Ruf einer Schule gegeben wird.

Und wieso man sein Kind auf eine Schule gibt, mit der man schon vor der Einschulung Diskussionen und Probleme hat.

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Re: @Bonnie

Antwort von montpelle am 05.05.2011, 14:52 Uhr

"wird zumindest hier in NRW diskutiert, die freie Grundschulwahl unabhängig von Schulbezirken einzuführen"

???????
In NRW ist freie Grundschulwahl.
Die Gemeinden können allerdings wieder Schulbezirke einführen.

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Re: @birtejohanna

Antwort von birtejohanna am 05.05.2011, 16:33 Uhr

Zunächst einmal sei gesagt, dass es nicht nur meine Wunschschule, sondern auch die meines Sohnes ist. Er kennt durch die Vorschule alles und hat seine Freunde dort! Er wäre wirklich traurig, wenn er nicht dort hingehen könnte.

Die andere Schule hat wegen Ihres Schulkonzepts einen schlechten Ruf, da die Kinder jahrgangsübergreifend unterrichtet werden. Hier möchte erreicht werden, dass die jüngeren Kinder von den älteren Kindern lernen. Die Vorschulklassen sind z.B. vermischt mit Erst- und Zweitklässern. Ich kenne einige Eltern aus der Nachbarschaft, die ihre Kinder auf diese Schule gegeben haben und es jetzt bereuen. (Ältere Kinder einer "Lerngruppe" würden nicht richtig gefordert. Sie würden sich langweilen und hätten auch keine Lust mit den jüngeren Kindern zu lernen.) Wir halten auch nichts von diesem Konzept. Daher unsere Entscheidung.

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Re: @birtejohanna

Antwort von montpelle am 05.05.2011, 19:01 Uhr

"Wir halten auch nichts von diesem Konzept"

Dann du dich anscheinend noch nicht richtig damit beschäftigt.

Kinder sind sehr flexibel und die Freunde und die Vorschule sind keine Gründe für eine Schulwahl.

Ich bin immer wieder verwundert und auch entsetzt, wonach Eltern die Schulen für ihre Kinder aussuchen und wie egoistisch sie dabei oft vorgehen

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Re: @birtejohanna

Antwort von Haselmaus00 am 06.05.2011, 9:47 Uhr

ich kenne dieses Konzept auch nicht, aber was man nicht kennt, dann sollte man keine Vorurteile haben.

Keine Ahnung ob das gut klappt, aber wenn du schreibst daß die älteren sich nicht mit den jüngeren beschäftigen wollen, ist irgendwo logisch.Die sollten schon anders gefördert werden.

...aber bei uns ist es in der Realschule so, daß die älteren sich um die " neuen" 5 Klässerl kümmern. Ich finde das gut. Klar nicht zu vergleichen mit deiner Schule dort.

Daß dein Sohn traurig wäre nicht dorthin zu gehen ist verständlich, aber wenns halt nicht anders geht, dann gehts nicht.
Was, wenn du mit Anwalt nicht durchkommst, was macht ihr dann????? Falls ja bleibt dann nur zu hoffen daß dein Sohnin der Schule von den Lehrern nicht anders behandelt wird.

Daß die Eltern ihre 2 Kinder zu Verwandten ziehen lassen nur um dort in die Schule zu kommen, da fehlen mir die Worte..... ..wie kann ich mein Kind jemand anders "geben" um in diese Schule aufgenommen zu werden...kann nur sagen:

!!!!!!!!!!!!!!!!! ARME KINDER !!!!!!!!!!!!!!!!

Dann mal viel Erfolg. Ab wann fällt diese Entscheidung dann???

L.G.

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Re: @birtejohanna

Antwort von Pemmaus am 06.05.2011, 10:18 Uhr

Das kommt wohl drauf an, wie das Konzept umgesetzt wird.

An unserer Schule wird diess jahrgangsübergreifende Unterrichten jetzt seit 3 Jahren praktiziert... und das Ergebnis ist nicht so optimal. Die schwächeren, jüngeren Kinder profitieren davon, bei den besonders starken ist das Konzept eigentlich egal, die kommen überall gut durch, aber das "Mittelfeld" wird bei diesem Konzept nicht optimal gefördert. Ich denke aber auch, dass es zum Teil daran liegt, wie die Lehrer hinter dem Konzept stehen. Das ist gerade bei den älteren Lehrern (unser Lehrerdurchschnittsalter ist 55+!) ein Problem. Denn entweder ziehe ich eine Sache komplett durch oder nicht. Aber diese Generation ist eher skeptisch und wenn nicht sofort Erfolg sichtbar ist, verfallen sie in alte Muster.

Ich nehme seit 4 Jahren an den Schulkonferenzen teil und ich habe eigentlich immer das Gefühl, dass ständig was Neues "ausprobiert" wird. Diesbezüglich sind die Schüler ständig Versuchskaninchen. Ich bin jedenfalls froh, dass meine Tochter noch nicht mit diesem jahrgangsübergreifenden Unterricht konfrontiert wurde.

Also ich kann dich verstehen und würde sicherlich auch nochmal alles versuchen, dass mein Kind in die "Wunschschule" kommt. Das mit den Freunden sollte allerdings bei der Entscheidung eine untergeordnete Rolle spielen. Glaub mir, diesbezüglich werden die Karten komplett neu gemischt!

LG
Pem

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