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Geschrieben von Sonnenkinder22 am 28.06.2010, 20:22 Uhr

schade

Hallo,

das ist immer blöd.

Die Frage die sich stellt, wurde der Urlaub schriftlich zugesichert,
wenn ja - dann darf er nicht ohne Grund streichen.
Er darf auch deff. streifen, aber muß die Unkosten ggf. zahlen,
wenn ihr eine schriftliche Buchungsbestätigung habt, muß Dein Mann diese vorzeigen und auch dem Chef die Möglichkeit geben sich zu entscheiden.

Er muß deinem Mann keinen Urlaub in den Sommerferien geben,
der Urlaub darf auch in den Herbst oder Osterferien gegeben werden.
Insgesammt hat glaube ich jeder Arbeitnehmer ein Recht auf 2 - 3 Wochen Urlaub in den gesammten Ferien im Jahr.
Es muß nicht Sommerurlaub sein - sorry.

Gruß
Jule

 
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