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Geschrieben von glückskugel am 17.01.2011, 10:36 Uhr

rechtlicher Rat

Bei sowas IMMER einen schriftlichen Antrag stellen und auf eine schriftliche Antwort bestehen. Dann sieht die Sache oft schon ganz anders aus als bei einem Gespräch am Telefon. Und einen schriftlichen ablehnenden Bescheid kann man rechtlich überprüfen lassen, eine mündliche Aussage nicht. Das wissen leider auch die Behörden und speisen die Leute gerne so ab.

 
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