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Geschrieben von Henni am 01.03.2011, 13:57 Uhr

Quatsch!

Da war nicht meine Meinung sondern es IST so, aber bitte mach dich doch mla selbst auf die Suche! Das Ding nennt sich Sshulgesetz und hat 1000 Seiten! Das Recht gibt natürlich der Staat den Lehrern, wer denn sonst? Wer sollte es denn verbieten? Wir HABEN nun mal schulpflicht und es steht jedem ein Platz in einer für ihn geeigneten Schulart zu! Auch wennd as die Förderschule ist! Welche das im Normalfall ist entscheiden in BaWü nun mal die Lehrer! Ich glaube es ist ZB im Paragraph 82 Schulgesetz die Pflicht zum Besuch der Sonderschule geregelt, guck doch da mal nach, das findest du doch hier im Internet!

Marsch blasen etc lässt ja auf eine tolle EInstellugn zur Schule schließen...WARUM sollten die denn "gegen das Gesetz" sich den Aufwand antun, ein Kind zu testen? Und wie gesagt: JAAAAAA es ist rechtens!

 
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