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Geschrieben von Henni am 05.10.2013, 16:37 Uhr

Noch mla Sodapop

Also wie gesagt, bei UNS ist diese gesetzliche Unfallversicherung der badische gemeindenversicherungsverband oder wie das heißt.

"Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sowie die Versicherungsträger der öffentlichen Hand (z.B. Unfallkassen, Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände)."

Und ebendieser beinhaltet NICHT, das jemand entgegen der Beschlüsse der Schulkonferenz eben DOCH einen Erstklässer mit nem Fahrad kommen lässt obwohl es saugefährlich ist! Da kannst DU dich auf den Kopf stellen doer gern hier in Baden Württemberg da mal anrufen.... es ist NICHT über die gesetzliche abgesichert, eltern können da immer noch für einen Euro eine zusatzleistung kaufen, EXTRA, wenn sie da was extra versichert haben wollen, aber das muss man jedes Jahr neu abschließen, sind bei uns immer so rosa Zettel...

Es ist doch auch LOGISCH, ich knan doch nciht als gemeinde erlauben bzw versichern , dass sechsjährige im Gebirge mit nem Cityroller rumdüsen!!!

 
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