Geschrieben von Birke am 23.11.2010, 9:54 Uhr |
Mein Mann soll seinem früheren Arbeitgeber Geld bezahlen
Mein Mann hat (bis zu seinem Weggang) bei einer Elektrofirma gearbeitet. Jetzt kommt der ehemalige Chef an, und meint, auf einer Baustelle habe er zwei Steckdosen nicht gerade eingebaut. Ging auch gar nicht, denn der vorherige Auszubildende (der auch nicht mehr da ist), hat die inneren Teile der Steckdosen sehr schief eingebaut.
Nun will der ehemalige Chef, das mein Mann die Steckdosen nachträglich ordendlich aufsetzt, oder er würde ihm eine Rechnung schicken, wenn das jemand anderes erledigen müsse.
Meine Frage: Geht das überhaupt, das der Chef ihm das in Rechnung stellt? (Chef hat ihm auch einfach mal die Stunden nicht bezahlt, wenn er meinte, das die Arbeit nicht ordentlich gewesen sei. Hat meinem Mann aber ein prima Zeugnis ausgestellt!!) Das Problem ist halt auch, wie weit kann das dann noch gehen? Es kommt dadurch ja auch niemand zu Schaden.
Birgit
Re: Mein Mann soll seinem früheren Arbeitgeber Geld bezahlen
Antwort von MamaMalZwei am 23.11.2010, 10:02 Uhr
Hallo, bist Du sicher, dass Du im richtigen Forum bist? Grundsätzlich denke ich mal, dass der Arbeitgeber schon verlangen kann, dass man ordentlich arbeitet. Google mal unter "Schlechtleistung". Danach kann man für schlecht geleistete Arbeit Schadenersatz verlangen. LG
Re: Mein Mann soll seinem früheren Arbeitgeber Geld bezahlen
Antwort von JonasMa am 23.11.2010, 23:23 Uhr
Ich denke auch - falsche Forum - aber ich denke, als Angestellter, ist man da doch noch etwas geschützter, wenn man Fehler macht. Der Chef der Firma ist dafür verantwortlich, daß die Aufträge, die er annimmt, ordentlich ausgeführt werden (von ihm oder einem seiner Angestellten) oder für die Ausbesserung - dafür bekommt er ja auch schließlich (als Bsp - keine wahrheitsgetreuen Zahlen) einen Gesellenlohn vom Auftraggeber in Höeh von 40 € die Stunde, der AN werden aber nur 20€ von ihm gezahlt. Da kann es kaum billig sein, daß der AN auch noch für versehentliche Fehler haften muß - steht in keiner Relation (ich rede nicht von absichtlichen Fehlern, um dem Chef zu schaden! Das ist ein anderer Schuh)
Klar kann der AG verlangen, daß man ordentlich arbeitet - aber weil er meint, daß man es nicht macht, kann er doch nicht einfach das Gehalt kürzen - ein AN kein freier Mitarbeiter, der auf eigene Verantwortung und Rechnung arbeitet - er ist Angestellt. Dafür gibt es Abmahnungen und notfalls die Kündigung. Ist zu mindest mein Rechtsempfinden.
Re: Mein Mann soll seinem früheren Arbeitgeber Geld bezahlen
Antwort von Pemmaus am 24.11.2010, 12:00 Uhr
Also in meinem Arbeitsvertrag steht es richtig drin, wenn ich bei Ausscheiden Schäden verursache, dass ich dafür hafte.
Ich denke mal schon, dass der Chef da Schadensersatz verlagen kann. Er kann nicht einfach Steckdosen schief anbauen. Auch wenn der Azubi die Vorarbeit schief gemacht hat. Dafür ist der Azubi eben in der Ausbildung. Als Geselle hat er da eben die Verantwortung für. Und wer möchte schon schiefe Steckdosen in der Wohnung haben? Dein Mann vielleicht? Ich darf auch nicht bei Rot über die Ampel fahren, nur weil einem Fahrschüler das passiert ist.
LG
Pem
LG
Pem
Hausaufgabe machen obwohl das Kind krank ist...
Hausaufgabe machen obwohl das Kind krank ist...
Hausaufgabe machen obwohl das Kind krank ist...
Völlig OT: Urlaub ohne Strom?
Mathearbeit - Lösung unklar
Benotung Gramatikprobe bei LRS bitte auch Lehrer
Danke und noch eine Frage Sport 4.Klasse
Adventskalender in der Schulklasse
Wessen Kinder müssen über Land zur Grundschule fahren?