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Geschrieben von glückskinder am 26.11.2007, 20:37 Uhr

Krankes Kind - Lohnabzug

Ja, dies auch im öffentlichen Dienst so. Du bekommst aber das Geld, wenn auch nur 80 Prozent, von deiner Krankenkasse wieder, wenn du den Krankenschein dort abgibst.

 
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