Geschrieben von glückskinder am 26.11.2007, 20:37 Uhr |
Krankes Kind - Lohnabzug
Ja, dies auch im öffentlichen Dienst so. Du bekommst aber das Geld, wenn auch nur 80 Prozent, von deiner Krankenkasse wieder, wenn du den Krankenschein dort abgibst.
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- Krankes Kind - Lohnabzug - ceca2 26.11.07, 20:34
- Re: Krankes Kind - Lohnabzug - glückskinder 26.11.07, 20:37
- Du bekommst doch Lohnausgleich von deiner - Piven 26.11.07, 20:37
- Re: Du bekommst doch Lohnausgleich von deiner - ceca2 26.11.07, 20:39
- Bei mir zahlt 2 Tage der AG, dann KK... - galiann 26.11.07, 20:56
- Re: Du bekommst doch Lohnausgleich von deiner - ceca2 26.11.07, 20:39
- das ist ganz normal - two_kids 26.11.07, 21:55
- Da vermischt Du was - tinai 26.11.07, 21:56
- wie?????? - sisyphos 27.11.07, 12:56
- Nein, definitiv nicht - tinai 27.11.07, 22:25
- wie?????? - sisyphos 27.11.07, 12:56
- Re: 5. Sozialgesetzbuch § 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes - Sylvia1 28.11.07, 13:42
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