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Geschrieben von Saarlandmami2 am 13.03.2019, 9:06 Uhr

Kennt sich wer aus?

Ja offiziell Fahrtweg darf auch nur eine Stunde sein.... Haben die Verfügung selbst gesehen. Am Anfang der 3. Klasse war es auch möglich so die Touren zu planen. Dann gab es einen Fahrerwechsel und unser Umzug. Dann ging es das zwar morgens 6.30 Abholung war aber retour 14 Uhr also nur eine Stunde. Wir waren bis vor dem Ministerium und haben das angesprochen. In der 5. KLasse war Abholung 6.30 und zurück 14.40 oft erst 15 Uhr... wieder alle angesprochen, Schule, Ministerium, Fahrdienst.. einer hat den anderen die Schuld zugeschoben. Die vom Ministerium hat uns allen Ernstes vorgeschlagen, wir könnten ja selber das Kind zur Schule fahren und von Ihnen Fahrgeld bekommen. ... Haben die den Knall nicht gehört. Nach dieser Aussage waren wir im Ministerium und haben mit Presse gedroht. Plötzlich ging es, das unsere Tochter als Inklusionskind auf die Gemeinschaftsschule einen Ort weiter wechseln konnte wechseln statt nach Merzig (da fährt der Bus aber schon 7.05 und der Direktor hatte abgeraten, weil er nicht genügend Förderlehrer hat um das Kind effektiv fördern zu können) mit Status Lernen und Sprache. angeblich ging das ja nicht. Unser Ziel ist damit aber, wenn der Druck in der Schule zu groß wird, dass sie dann zur in die hiessige Förderschule Lernen (Abschluß auch Hauptschulabschluss) wechseln kann. Auch im Hinblick das sie nächstes Schuljahr nochmal zur Sprachtherapie geht.

Hier bei uns habe ich mit einer Lehrerin der hiesigen Grundschule gesprochen. in den ersten beiden Jahren ist eine Überprüfung auf Förderbedarf nicht zulässig. Die Kinder müssen durchgezogen werden, notfalls eben mit reduziertem Anspruch.

 
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