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Geschrieben von +emfut+ am 03.10.2007, 12:42 Uhr

Jetzt hat es mich doch mal interessiert....

.... und für Bayern habe ich Folgendes gefunden:

Zitat:
"(1) 1 Um den Lehrstoff einzuüben und die Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen, werden Hausaufgaben gestellt. 2 Diese sollen von einem Schüler mit durchschnittlichem Leistungsvermögen in der Grundschule in einer Stunde, in der Hauptschule in ein bis zwei Stunden bearbeitet werden können. 3 Auf Nachmittagsunterricht ist Rücksicht zu nehmen. 4 Sonntage, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten."

Das ist aus der Volksschulordnung (VSO) § 17, Absatz 1.

Und die findet man da:
http://www.servicestelle.bayern.de/bayern_recht/recht_db.html?http://by.juris.de/by/VoSchulO_BY_1998_rahmen.htm

Das Hessische Kultusministerium hat sicher auch eine Site, da müßte sowas zu finden sein.

Gruß,
Elisabeth.

 
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