Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von stella_30 am 22.12.2012, 16:22 Uhr

Information über Verweis

Hallo!
Gerade hat uns ein Schreiben von der Grundschule unseres Sohnes (2. Klasse) erreicht, in dem sich ein Verweis befand.
Unser Sohn hatte in letzter Zeit immer wieder Schwierigkeiten in der Schule, die z. T. von ihm ausgingen, z. T. von anderen.
Es gab schon vor einiger Zeit eine Mitteilung, auf die wir allerdings schon durch einen Eintrag ins Hausaufgabenheft vorbereitet wurden.
Auch sonst ist unser Sohn einer, der lieber gleich alles herausposaunt, als etwas zu verheimlichen.
Doch heute sind wir - auch unser Sohn - aus allen Wolken gefallen.

In dem Verweis heißt es, dass er sich nach einer Pausenhofrangelei gegen einen Mitschüler mit Fäusten gewehrt hat, und diesen dabei auf den Kopf geschlagen hat. Dieses Verhalten könne nicht toleriert werden, und wir sollen auf unser Kind einwirken.

Mir ist schon klar, dass so etwas nicht geht und gerade hier hat unser Sohn auch immer wieder Probleme, weshalb wir auch schon in therapeutischer Behandlung sind.

Doch gerade dieser Fall ist mir zugegeben etwas suspekt. Unser Sohn hat zwar nichts direkt von der Rangelei erzählt, aber durchaus, dass es wieder Probleme gab, woraufhin die Lehrerin mit ihm ein ruhiges und sachliches Gespräch geführt hatte. Von einem Verweis war nie die Rede.

Nun meine eigentliche Frage:
Inwieweit müssen Eltern - gerade im Grundschulbereich - darauf vorbereitet werden, wenn ein Verweis ins Haus flattert? Und sollte nicht zumindest der Schüler darüber informiert werden?

LG
Stella

 
17 Antworten:

Re: Information über Verweis

Antwort von Miolilo am 22.12.2012, 17:01 Uhr

Es gibt keine Regel, dass es eine Vorabinfo für einen Verweis oder Tadel geben muss.

Ich bin jedoch sicher, dass deinem Sohn dies im Laufe des Gesprächs mit der Lehrerin gesagt wurde. Dass er euch diese Information so nicht weitergeben kann (aus welchen Gründen auch immer), heißt ja nicht, dass es sie nicht gab.

Mio

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Information über Verweis

Antwort von mams am 22.12.2012, 17:47 Uhr

was soll den ein verweis sein? wurde er von der schule geschmissen? das geht nur im rahmen einer konferenz, an der du als elternteil teilnehmen darfst. hat es so was gegeben?

oder war es nur so eine art abmahnung? "wirken sie auf ihr kind ein" klingt nach einem simplen info-schreiben über einen regelverstoß deines kindes. mehr nicht. hat keine konsequenz. ein verweis ist das niemals.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Mündliche Anhörung vor schriftlichem Verweis

Antwort von Sailor am 22.12.2012, 17:51 Uhr

Dem Schüler muss vorher Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ach so, in Bayern zumindest

Antwort von Sailor am 22.12.2012, 17:54 Uhr

...woanders weiß ich nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Information über Verweis

Antwort von glückskinder am 22.12.2012, 18:17 Uhr

Eigentlich müsstet ihr und euer Sohn vorher angehört werden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Information über Verweis

Antwort von Carmar am 22.12.2012, 18:31 Uhr

Ist das Schreiben denn wirklich von der Schule?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

nein

Antwort von Henni am 22.12.2012, 20:02 Uhr

da muss niemand angehört werden auch auch die Eltern cniht zu einer Konferenz! Die Frage ist, ob dies einfach eine schriftliche INformation ist oder eine schulrechtliche Maßnahme nach § 90 des Schulgesezes oder so... aber egal: auch WENN es ein echter schriftlicher verweis ist (was cih noch NIE in der GS hatte) so haben die Eltern da kein weiteres Informationsrecht etc! es wäre nur sehr seltsam WENN so was aus heiterem Himmel käme..was es aber ja anscheinend auch cniht tut!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Frage dazu, gerne an die Lehrerinnen

Antwort von krummenau am 22.12.2012, 20:29 Uhr

Könnt Ihr mir mal einen Link nennen, wo man gut nachlesen kann, was genau ein Verweis ist, was ein Tadel und was es da sonst vielleicht noch gibt? Daß ich mir mal was darunter vorstellen kann. Auf dem Gym. wurde auch angedroht, bei dreimal vergessener Hausaufgabe gäbe es einen Tadel, aber was das nun zu bedeuten hat, wurde nicht erklärt. Falls das nach Bundesland variiert: ich komme aus RLP.
Danke für die Mühe und lG von Silke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage dazu, gerne an die Lehrerinnen

Antwort von Ebba am 23.12.2012, 0:32 Uhr

vielleicht hilft dir das weiter:

http://grundschule.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/grundschule.bildung-rp.de/Downloads/Amtliches/Neue_Grundschulordnung_08/GSO-Text.pdf

ab § 53

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

danke Ebba

Antwort von krummenau am 23.12.2012, 12:29 Uhr

Danke, Ebba, hat mir zumindest teilweise weitergeholfen.
LG von Silke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Information über Verweis

Antwort von Tom2 am 23.12.2012, 13:35 Uhr

> "wirken sie auf ihr kind ein" klingt nach einem simplen info-schreiben über
> einen regelverstoß deines kindes. mehr nicht. hat keine konsequenz. ein
> verweis ist das niemals.

Doch, ein Verweis IST ein simples Infoschreiben. Eine "schriftliche Missbilligung von Regelverstößen", wie es in der Wikipedia so schön heißt. Konsequenzen hat das erst mal keine, kritisch wird es erst, wenn mehrere Verweise vorliegen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schulgesetz ...

Antwort von Reinhardus am 23.12.2012, 18:11 Uhr

des jeweiligen Bundesländer - bitte auf der Seite des Schulministeriums Deines (!) Bundeslandes suchen.
Hier findest Du auch die Paragraphen zu den Ordnungsmaßnahmen, ebenso wie Hinweise zum Verfahrensablauf.
Anders als z.B. in einem Posting weiter unten sind bei erheblichem Eingriff in den Bildungsgang des Kindes zumindestdas Kind, aber bei Androhung der Entlassung bzw. Entlassung von der Schule bzw. Überführung in eine andere Schule die Eltern des Schülers und/oder seine Eltern oder eine vom Schüler oder seinen Eltern gewählte Vertrauensperson zu hören.
Entscheidend ist jedoch auf jeden Fall das Schulgesetz des entsprechenden Landes.
Zu beachten ist u.a. auch, dass den Ordnungsmaßnahmen i.d.R. erzieherische Maßnahmen vorausgehen sollen. Das scheint ja bei Deinem Kind bereits der Fall gewesen zu sein.
Auch vor einem schriftlichen Verweis ist es zumindest sinnvoll das betroffene Kind zu hören, da einige Bundesländer eine Anhörung, z.B. in der Klassenkonferenz, vorsehen.
Auch im häuslichen Umfeld hast Du in Zukunft genügend Möglichkeiten zusammen mit Deinem Kind sein Verhalten zu besprechen, vielleicht vor dem Hintergrund, wie sein Verhalten auf die Mitschüler wirkt oder ob sie durch sein Verhalten benachteiligt werden oder ihnen vielleicht geschadet wird. Strafen und Vorschriften machen hlft oft wenig.
Alles Gute für Dich und Dein Kind

R

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Information über Verweis

Antwort von Annas Truppe am 23.12.2012, 19:09 Uhr

Hallo,

über das "Müssen" kann ich nichts sagen.

Allerdings berichten wie ich es bereits erlebt habe : Über Kind, 6. Klasse, erhielten wir einen schriftlichen Verweis für ein Verhalten, das 3 Wochen zuvor stattfand. Auf meine erstaunte Nachfrage, ob man von dem Fehlverhalten nicht früher erfahren könnte, damit wir Eltern wirklich zeitnah und damit wirksamer reagieren könnten, habe ich erklärt bekommen, weshalb Weitergabe und Benachrichtigung im Schulbetrieb so lange dauern...

Im Gespräch mit der Lehrerin und dem Kind gemeinsam (ich wollte das Gespräch gemeinsam, um beide Seiten zu erfahren und gegenüber zu stellen. Ich selbst kann ja nun wirklich nicht wissen, wie es war. Sonst erzählt mir das Kind später "stimmt nicht, was die Lehrerin sagt, es war ganz anders" etc) hat sich übrigens herausgestellt, dass die Lehrerin es gegenüber dem Kind noch offen gelassen hatte, ob sie dafür einen Eintrag fertigt und später das Kind nicht unterrichtet hat, dass sie den Eintrag gefertigt hat.

Danach konnte ich es meinem Kind nicht sonderlich übel nehmen, dass mir vom Eintrag nichts berichtet wurde.
(Das beanstandete Verhalten blieb natürlich dennoch sehr unschön)
Außerdem hat dieses Geschehen mir gezeigt, dass Lehrer auch nicht immer das pädagogisch erwünschte Stehvermögen haben. Man darf sich also nicht darauf verlassen, dass unerwünschtes Verhalten in der Schule auch dort zeitnah geklärt wird.
Unerwünscht bleibt es aber und geklärt muss es auch werden. Schwierig also...

Wenn das bei euch häufiger geschieht oder geschehen könnte, würde ich unbedingt raten, Lehrer und Schulleiter ausdrücklich darum zu bitten, euch umgehend - telefonisch, per E-Mail - zu benachrichtigen. Den Wunsch kannst du gut damit begründen, dass ihr Eltern (nur) so die Möglichkeit zur zeitnahen Reaktion habt. Und tatsächlich ist es ja auch so, dass man als Eltern auf die 8-13 Jährigen noch großen Einfluss hat. Es muss einem nur auch die Gelegenheit gegeben werden.

Gruß Anna

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ach komm, pfeif doch auf den verweis..

Antwort von Christine70 am 26.12.2012, 10:59 Uhr

er soll halt drauf achten, daß es nicht nochmal vorkommt.

bei meinen kindern ist es so, daß jeder einen verweis hatte.
sohn1 wegen nachäffen der lehrkraft..
tochter weil sie wiederholt die sportsachen vergessen hat
und der kleine, weil er einem mitschüler eine ohrfeige verpasst hatte

ich seh das gelassen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ach komm, pfeif doch auf den verweis..

Antwort von Sabine mit Amelie am 27.12.2012, 11:42 Uhr

Hallo,

sorry, ich sehe so etwas nicht gelassen. Wir hatten eine Mutter im Kiga die auch 3 Kinder hat. Der Große ist auch so ein Kind, dass gerne mal drauf schlägt. Die Mutter hat die einstellung, so lange man die Nummer des Notdienstes im Kopf hat, kann nichts passieren. Er hat meiner Maus auch schon völlig grundlos und das habe ich bestätigt bekommen, eine Ohrfeige gegeben. Er braucht dafür kein Grund, da reicht es, wenn ein Kind jetzt gerade auf einem Platz steht, der ihm nicht passt. Ende vom Lied war, dass mein Mann mit meiner Tochter zur Kinderärztin musste, weil sich das Ohrloch meiner Maus entzündet hat und der Ohrring schon fast reingewachsen war. Die Maus hat es erst gemerkt, als sie Schmerzen bekam. Die Nummer vom Notdienst hat sie noch immer im Kopf, aber an die Kinder, die davon betroffen sind, denkt man dabei nicht. Sie war dann auch logischerweise völlig unzugänglich.

Liebe Grüße

Sabine

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ach komm, pfeif doch auf den verweis..

Antwort von desire am 31.12.2012, 16:20 Uhr

wieso geben Kinder Ohrfeigen her?
Sehen sie das von den Erwachsenen zuhause???

öhm....ja klar ignorieren wir das alles mal...sollen sie sich halt alle selbst verhauen und zusehen wie sie durchkommen...


Schwachsinn!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ach komm, pfeif doch auf den verweis..

Antwort von Sabine mit Amelie am 01.01.2013, 14:44 Uhr

Hallo,

ich habe keine Ahnung, woher der Junge das hat, aber sein kleiner Brruder hat das am letzten Adventsgottesdienst, den wir im Kiga erlebt hatten, auch mit einem Kind gemacht. Ich hatte es gesehen, weil ich in der Nähe saß. Der Junge hatte dem Bruder nichts gemacht und trotzdem hat der Junge zugeschlagen. Das schlimme war, die Mutter saß dabei und hat nichts gemacht. Na ja, solange sie die Nummer vom Rettungswagen im Kopf hat, kann ja nichts passieren . Das ist die Einstellung der Mutter, nicht meine.

Liebe Grüße und vor allen Dingen ein gesundes, zufriedenes und glückliches neues Jahr

Sabine

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.