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Geschrieben von charty am 26.02.2011, 11:48 Uhr

Im Krankheitsfall: Testherausgabe

Hallo, vielleicht könnt Ihr mir sagen, wie es bei Euch ist.

Meine Tochter hat leider die Influenza erwischt und ist seit Dienstag letzter Woche krank und so wie es derzeit aussieht, ist die Wahrscheinlichkeit nicht sehr groß, dass sie nächste Woche wieder in die Schule kann und danach sind ja bei uns Faschingsferien. Letzte Woche Montag haben sie noch einen Deutschtest geschrieben, der wohl am Donnerstag zurückgegeben wurde. Aber ihr Klassenkamerad, der die Hausaufgaben immer bringt, hat den Test nicht mitgebracht. Früher hat er im Krankheitsfall immer die Tests mitgebracht, aber jetzt nicht mehr. Kann es sein, dass es daran liegt, dass jetzt Noten draufstehen? Wobei das Argument nicht wirklich schlüssig wäre, da seit Beginn der 2. Klasse die Noten durch angekreuzte Sätze verklausuliert waren und somit auch ersichtlich waren.

Falls meine Tochter wirklich noch länger krank ist, unter welchen Voraussetzungen, darf die Lehrerin den Test einem anderen Kind mitgeben? Einfach nur durch eine schriftliche Mitteilung meinerseits?

Vg Charty

 
3 Antworten:

Re: Im Krankheitsfall: Testherausgabe

Antwort von perelin18 am 26.02.2011, 11:58 Uhr

An sich gilt ja das Notengeheimnis (also niemanden anderes als Dein Kind + den Lehrer + Euch Eltern geht die Note zunächst mal was an). Das finde ich gut, wenn da auch wirklich drauf geachtet wird + der Lehrer nicht einfach "annimmt", daß es niemandem was ausmacht, wenn auch andere die Note sehen.
Ich würde auch sagen, daß ein Zettel reicht.

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Re: Im Krankheitsfall: Testherausgabe

Antwort von liha am 26.02.2011, 12:50 Uhr

Bei uns wird sowas nicht mitgegeben. Finde ich auch richtig so.
Ruf doch die Lehrerin an und frag nach der Note oder gib ihr die erlaubnis, die Arbeit dem anderen Kind mitzugeben.

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Re: Im Krankheitsfall: Testherausgabe

Antwort von dezemberstern am 26.02.2011, 15:51 Uhr

Das ist bei uns auch so. Rufe doch die Lehrerin an und gib Deine Erlaubnis, dass der Freund die Arbeit mitbringen darf. Oder Du holst sie selbst ab.

Ich würde allerdings warten, bis Deine Tochter wieder selbst zur Schule geht, das reicht doch vollkommen aus!

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