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Geschrieben von Henni am 24.02.2008, 17:58 Uhr

Ich glaube es ist rechtens

..aber es ist dennoch pädagogisch daneben...

also es gibt da nen passus, dass ein Schüler auch dann die note ungenügend bekommen kann, wenn er eine "nicht verwertbare" Arbeit abgibt. Als solche KÖNNTE man sicher eine namenlose Arbeit einstufen...wenn man gern den schülern eine reinwürgen will...also da kann es durchaus so ein hintertürchen in der begründung geben...nunja...


LG Henni

 
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