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Geschrieben von MiniMama am 02.02.2008, 16:58 Uhr

Frage zu Dyskalkulie und weiterführende Schule

Hallo,

ich frag hier heute mal für eine Freundin: ihre Tochter hat Dyskalkulie (daher derzeit max. 4 oder 3-4 möglich in Mathe) und meine Freundin scheint sich damit abgefunden zu haben, dass ihre Tochter deswegen in die Hauptschule kommen muss. (Unsere Töchter sind jetzt noch in der 3. Klasse).

Aber ich meine, ich habe irgendwo gelesen, dass die Note für ein Fach wo eine diagnostizierte Dyskalkulie (oder auch Legasthenie) besteht, nicht bewertet wird und v.a. auch nicht in die Entscheidung über die weiterführende Schule mit einbezogen werden darf.
Täusche ich mich da?

Wäre nämlich echt schade, die Kleine ist abgesehen von ihrem Mathe-Problem echt clever, ansonsten auch Noten zwischen 1 und 2.

Weiß da jemand was?
Ach ja, wir sind aus Ba-Wü.

Grüße
MiniMama

 
6 Antworten:

schwierig ...

Antwort von azalee am 02.02.2008, 17:10 Uhr

hallo,

ja, es gibt bestimmte Sonderregelungen bei diagnostizierten Schwächen, v.a. bei LRS, ABER nur eine gewisse Zeit, KEINESFALLS über die Sek 1 hinaus.

Außerdem wird eine Sonderregelung IMMER im Zeugnis genannt, ähnlich wie ein Attest für den Sportunterricht, sodass manche Eltern bei schwächeren Formen lieber keine Sonderregelung haben wollen, damit ihr Kind später keine Nachteile bei der Lehrstellensuche hat.

Schließlich wäre ich selber sehr vorsichtig, da man ja nicht nur in Mathematik mit Zahlen umgeht, sondern auch in Physik, Chemie, oder später auch in Erdkunde, Wirtschaft, etc.

Je nach Ausprägung der Dyskalkulie und evtl. Therapiemöglichkeiten und Aussichten würde ich mir die Schulwahl sehr genau überlegen. Ich denke, dass da der behandelnde Facharzt ein kompetenter Ansprechpartner ist. Jemand der nicht nur Einzelfälle vage kennt, sondern einen Überblick über viele Kinder in der Situation hat, und somit vermutlich besser weiss, wieviel man von dem entsprechenden Kind erwarten kann.

LG azalee

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Re: schwierig ...

Antwort von Henni am 02.02.2008, 18:45 Uhr

Hallo

ich sehe es anders. es landen ja auch nciht alle Legastheniker auf der Hauptschule!! Wenn der Teilbereich klar abgegrenzt und anerkannt ist, dann kann sie doch trotzdem eine Empfehlung zur realschule bekommen!?!? Auch dort kann man durchaus in EINEM Fach ne schlechte noten haben , wenn man es ausgleichen kann!!!

LG HEnni

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Re: Frage zu Dyskalkulie und weiterführende Schule

Antwort von +emfut+ am 02.02.2008, 19:20 Uhr

In BaWü kenne ich mich nicht aus, aber in Bayern gibt es bei Dyskalkulie KEINEN Nachteilsausgleich, nur bei Legasthenie - und: Ja, ich finde das doof.

AAAAber:
Fumis Freundin hat auch Dyskalkulie und ist jetzt auf der Realschule, TROTZ einerr Hauptschulempfehlung, und schreibt auch in Mathe erträgliche Noten. Die Lehrerin darf das in der Benotung zwar nicht berücksichtigen, geht aber darauf ein und arbeitet mit dem Mädel ganz besonders intensiv. Außerdem bekommt das Mädchen eine Therapie, so daß sich der T-Wert schon massiv verbessert hat.

Bei Fumis Legasthenie ist es so: Sie bekommt derzeit einen Nachteilsausgleich und geht auf eine Realschule, in Deutsch wird sie jetzt zum Halbjahr wohl eine 2 bekommen. Der Nachteilsausgleich steht aber im Zeugnis.
Parallel zur Schule bekommt sie Therapie, und wir hoffen, daß die Legasthenie bis zur 10. Klasse so viel besser geworden ist, daß wir den Nachteilsausgleich und damit die Bemerkung im Zeugnis weghaben. Die Chancen dazu stehen gut. Der T-Wert hat sich in den letzten zwei Jahren, seit sie die Therapie bekommt, unglaublich verbessert. So sehr, daß die Legasthenietherapie nicht mehr lange vom Jugendamt bezahlt wird :-(. Aber ich freue mich natürlich trotzdem, daß sie so gute Fortschritte macht :-).

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Frage zu Dyskalkulie und weiterführende Schule

Antwort von glückskinder am 02.02.2008, 19:48 Uhr

Dyskalkulie ist noch nicht als Defizit anerkannt. Deswegen kann ein Kind, was dies hat, auch nicht aufs Gymi gehen, hat es LRS darf es nämlich. Blöd, aber leider nicht zu ändern.

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Re: Frage zu Dyskalkulie und weiterführende Schule

Antwort von +emfut+ am 02.02.2008, 19:56 Uhr

Also, zum einen habe ich gehört, daß es Bundesländer gibt, wo man für Dyskalkulie Nachteilsausgleich gibt. Wenn ich mich recht erinnere war es zumindest in Thüringen so. Ich google mal.

Zum anderen "darf" ein Kind mit Legasthenie oder Dyskalkulie auch auf's Gynasium. Wenn es keinen Nachteilsausgleich gibt, ist das natürlich schwerer, aber bei weitem nicht unmöglich. Meine Schwester hat ein Einser-Abi hingelegt, als das Wort Nachteilsausgleich noch keiner kannte - mit einer schweren Legasthenie. In Deutsch ist sie halt immer so hingekrepelt und mußte sich die knappe Drei bis Vier damit erkaufen, daß ihre Aufsätze usw. inhaltlich eine Eins bis Zwei waren. Und dann hat sie irgendwann Deutsch abgewählt :-P.

Ich will nicht sagen, daß ich das gut finde. Aber "darf" oder "darf nicht" ist einfach nicht richtig.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Frage zu Dyskalkulie und weiterführende Schule

Antwort von MiniMama am 03.02.2008, 10:04 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten.

Somit scheint es zwar keine rechtliche Grundlage zu geben, aber letztlich hat Elisabeth natürlich recht, es ist ja nciht so, dass man den Dyskalk-Kindern verbieten könnte, auf Gymi oder Realsch. zu gehen...

Und da sich das Mädchen dieses Jahr in allen Fächern so toll entwickelt hat (hatte letztes Jahr wohl ne Menge Probleme, irgendwelche ÄNgste und was weiß ich), auch in Mathe (von lauter fünfern oder schlimmer auf 3er und 4er-Noten), denke ich mal, dass die Lehrerin (die ne sehr gute ist) da schon richtig entscheiden bzw. empfehlen wird.

Vermutlich ist hier der wichtigste Knackpunkt die Mutter: denn sie hat ja quasi schon von vorne herein aufgegeben und redet ihrer Tochter ein, dass Hauptschule doch ok sei. Da muss man wohl (wie so oft) die Mutter ein bisschen coachen :-)

Danke für Eure Anregungen :-)
MiniMama

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